Kategorie: Wirtschaftlichkeit

Arbeit am WDVS
Aufdoppelung ist energetisch sinnvoll, aber nicht immer wirtschaftlich. Foto: Sto

Studie untersucht Rentabilität der Aufdopplung eines WDVS

Viele Häuser haben bereits ein älteres Wärmedämmverbundsystem, das nicht mehr modernen energetischen Standards entspricht. Für sie eignet sich die Aufdopplung.  Das Fraunhofer-Institut IFAM hat in einer Studie untersucht, wie sich das auf den Energieverbrauch der Gebäude auswirkt und ob es sich über Energieeinsparung rechnet.

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Graue Energie von Dämmstoffen

Von Dämmkritikern wird immer wieder behauptet, dass sich in Bezug auf die Energie der Herstellung eine stärkere Wärmedämmung nicht lohne. Um diese These zu prüfen, bietet es sich an, dies anhand von energetischen Bilanzierungen nach DIN 4108/4701 für die verschiedenen KfW-Effizienzhausstandards zu untersuchen. Dabei wird betrachtet, wie viel Primärenergiebedarf bei verschiedenen energetischen Dämmstandards anfällt.

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Dünnere Dämmschicht rechnet sich nicht

Wer eine Fassade umfassend saniert und mehr als 10 Prozent des Bauteils verändert, der muss dies entsprechend den Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung die Wände dämmen. Im Durchschnitt müssen Hauseigentümer dabei eine Dämmschicht von durchschnittlich 14 Zentimeter Stärke anbringen. Doch es gibt eine Ausnahme von der Regel: Die gesetzlichen Vorgaben gelten nicht, wenn bei der Sanierung ein Wärmedämmverbundsystem ohne Abschlagen des Altputzes angebracht wird. Dann ist auch weniger Dämmung erlaubt.

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WDVS bietet Kostenvorteile und hält lange

Der ehemalige Leiter der Hessischen Energiespar-Aktion Werner Eicke-Henning hat sich auf die Suche nach Preiserhebungen und Modellkalkulationen gemacht, aus denen die Kosten für ein Wärmedämmverbundsystem im Vergleich zu anderen Ausführungen einer Wärmedämmung hervorgehen. Das Ergebnis: Der ökonomische Vorteil des WDVS wurde über die Jahre immer wieder bestätigt. Lesen Sie hier seinen Beitrag dazu.

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Fortschritte beim Polystyrol-Recycling

Auch Jahre nach den ersten Negativschlagzeilen haben es die Hersteller von Dämmstoff en aus Polystyrol, landläufig auch Styropor genannt, schwer. Neben der vielzitierten Brandgefahr wird dem Material eine mangelnde Recyclingfähigkeit angelastet. Eine aktuelle Umfrage zum Recycling gibt Entwarnung.

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Anforderungen der EnEV bei einer Putzerneuerung

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung BBSR beschäftigt sich immer wieder mal damit, wie bestimmte Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) auszulegen sind. So auch mit den Anforderungen der EnEV 2014 bei einer Putzerneuerung.

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EnEV-Ausnahmeregelung zu reduzierter Dämmung lohnt nicht

Die EnEV schreibt Hauseigentümern vor, bei der Wärmedämmung von Gebäudefassaden eine Dämmschicht von durchschnittlich 14 Zentimeter Stärke anzubringen. Im Oktober 2016 wurde eine Ausnahme bekannt: Die gesetzlichen Vorgaben gelten nicht, wenn bei der Sanierung ein Wärmedämmverbundsystem ohne Abschlagen des Altputzes angebracht wird. Bleibt der bestehende Außenputz dran, ist künftig auch weniger Dämmung erlaubt. Wer diese Möglichkeit nutzt, tut sich damit aber keinen Gefallen, warnt das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau. "Eine geringere Dämmstoffstärke lohnt sich vor allem aus finanziellen Gründen nicht", sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau. "Dünnere Dämmplatten sind sehr oft unwirtschaftlich, den geringeren Investitionskosten stehen deutlich höhere Heizkosten gegenüber." Wer mit dem Gedanken spielt, die neue EnEV-Ausnahmeregelung in Anspruch zu nehmen, sollte das durchrechnen: Mit einer geringeren Dämmstoffdicke bleiben die Kosten für Handwerker und ihr Gerüst, das Verkleben und die Putzschicht gleich. Etwas geringer sind die Materialkosten: "Pro Zentimeter Dämmstärke belaufen sich die eingesparten Kosten auf durchschnittlich zwei Euro je Quadratmeter", sagt Dr. Volker Kienzlen, Leiter der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. Kienzlen ergänzt, dass diese Ersparnis durch den höheren Energieverbrauch über die Lebensdauer mehr als aufgefressen wird. Wirtschaftlich sind dünnere Dämmplatten daher nicht. Ein weiterer Grund spricht gegen eine reduzierte Dämmung. Da eine einmal aufgebrachte Fassadendämmung Jahrzehnte in Betrieb ist, sind Gebäudeeigentümer mit geringeren Dämmstärken nur unzureichend vor künftigen Preissteigerungen gewappnet. "Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass der Preis für Heizenergie in 20, 30 Jahren immer noch so niedrig ist wie heute", so Kienzlen. "Wer jetzt nur mit acht bis zehn Zentimeter dämmt, macht sich abhängiger von einem steigenden Energiepreis und muss eventuell teuer nachdämmen." Neben der Energieeinsparung durch eine ausreichende Dämmung gelten auch andere Faktoren: Der Wohnkomfort steigt, da die Außenwand innenseitig wärmer wird. Im Sommer schützt Dämmung vor Überhitzung der Räume. Eigentümer, die richtig dämmen, profitieren vom Werterhalt und besseren Marktchancen der Immobilie. Viele Experten empfehlen Hauseigentümern, bei einer Sanierung sogar noch besser zu dämmen, als der Gesetzgeber fordert. Die für eine KfW-Förderung vorgegebene Qualität ist dabei sinnvoll. Wer etwa 16 bis 20 Zentimeter Dämmung auftragen lässt, erhält staatliches Fördergeld. Das kann schnell mehrere Tausend Euro ausmachen und deckt die Mehrkosten ab, die bei einer besonders dicken Dämmung entstehen. Eigentümer in Baden-Württemberg erfüllen mit einer solchen Dämmung außerdem die Anforderungen, die das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes bei einem späteren Heizungstausch stellt.

Gesetzeslücke ist erst jetzt aufgefallen

Bislang galt die rund zehn Jahre alte Regel, dass die Dämmschicht der Fassade je nach Dämmmaterial und Zustand der Außenwand mindestens 12 bis 16 Zentimeter dick sein muss, um die gesetzlichen Minimalstandards der Energieeinsparverordnung EnEV zu erfüllen. Wie die Gesetzeslücke überhaupt zustande kam, ist bislang unklar. Aufgefallen ist sie erst im Sommer 2016. Ein Hauseigentümer in Ebersbach bei Göppingen hatte begonnen, seine Fassade mit einer nur vier Zentimeter dicken Dämmung zu verkleiden. Die untere Baurechtsbehörde ordnete daraufhin einen Baustopp an. Doch dann kamen erste Zweifel, ob der Ebersbacher Fall, das Anbringen der Dämmung auf den nicht entfernten Altputz, von der EnEV überhaupt mit Anforderungen versehen ist. Die Antwort der Projektgruppe EnEV der Bauministerkonferenz vom 27. September brachte Gewissheit: Nein, in solchen Fällen gibt es keine Regelung der Außenwanddämmung. Bei der letzten Änderung der EnEV, die im Mai 2014 in Kraft trat, ist die folgenschwere Änderung aufgenommen worden. Davor gab es die Ausnahme nicht. Quelle: Zukunft Altbau
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