Studie untersucht Rentabilität der Aufdopplung eines WDVS

Arbeit am WDVS
Aufdoppelung ist energetisch sinnvoll, aber nicht immer wirtschaftlich. Foto: Sto
10. August 2019
Arbeit am WDVS
Aufdoppelung ist energetisch sinnvoll, aber nicht immer wirtschaftlich. Foto: Sto

Viele Häuser haben bereits ein älteres Wärmedämmverbundsystem, das nicht mehr modernen energetischen Standards entspricht. Für sie eignet sich die Aufdopplung.  Das Fraunhofer-Institut IFAM hat in einer Studie untersucht, wie sich das auf den Energieverbrauch der Gebäude auswirkt und ob es sich über Energieeinsparung rechnet.

Bei der Aufdopplung wird das bestehende System mit einer zweiten Dämmschicht versehen. Die Abschätzung in der Studie geht davon aus, dass knapp 500 Millionen Quadratmeter Wandfläche an Wohngebäuden aus heutiger Sicht unzureichend gedämmt sind.

Aus dem Blick der Autoren ist die Aufdopplung eines WDVS dann technisch sinnvoll, wenn ein bereits installiertes System technisch noch in Ordnung ist, der Wärmedurchgangskoeffizient der gedämmten Wand aber mehr als 0,35 W/m3K beträgt. Das gilt als nicht zukunftsfähig. Ziel der Aufdopplung sollte es sein, den Wärmedurchgangskoeffizienten der gedämmten Wand auf 0,20 W/m3K zu senken.

Als sinnvollen Zeitraum für eine Durchführung nennen sie den Sanierungszylus, innerhalb dessen gestrichen wird. Wird dieser Zyklus eingehalten, seien in Deutschland Primärenergieeinsparungen von jeweils zirka 2,4 Petajoule jährlich durch diese Maßnahmen möglich.

Die Autoren haben vier Muster-Mehrfamilienhäuser definiert und für diese Beispiele durchgerechnet, welche Energieeinsparung bei einer WDVS-Aufdopplung zu erwarten ist. Untersucht wurden in der Studie auch die Erfahrungen aus 16 Gebäuden, die in den Jahren 2015 und 2016 mit dieser Methode saniert wurden.

Die Kosten lagen demnach pro Quadratmeter Bauteilfläche bei knapp 98 Euro ohne Gerüst inklusive einer häufig notwendigen Verbreiterung des Ortgangs. Muss ein Gerüst gestellt werden, liegen die Kosten noch knapp 10 Euro höher. Der Wärmeschutz wurde im Schnitt um 63 Prozent verbessert und erreichte nach der Sanierung den für Zukunftsfähigkeit notwendigen Wert von 0,20 W/m3K. Die Verbesserung des Wärmeschutzes war aus Sicht der Sanierer der wichtigste Beweggrund.

Für vier Modellgebäude haben die Forscher Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit einer Kapitalwertmethode vorgenommen. Grundlage waren Kosten der Aufdopplung in Höhe von 100 Euro pro Quadratmeter Wandfläche, die Umlagefähigkeit mit unterschiedlichen Prozentsätzen, eine Förderung durch den Staat in Höhe von 10 Prozent auf die Gesamtkosten, ein Zinssatz von 2 Prozent, die erwarteten Energieeinsparungen von 22 kWh pro Quadratmeter und Jahr und Energiepreissteigerungen von 2017 bis 2050 in unterschiedlichen Szenarien ausgehend von Energiepreisen von 8 Cent pro Kilowattstunde. Wie viele Schätzungen, die sich auf die Einsparungen in der Zukunft beziehen kann diese nur sehr grob sein. Vor allem bei Inflation und Energiepreisen ist die Unsicherheit groß.

Für Mieter ist die Rentabilität schwierig. Nur unter günstigsten Voraussetzungen rechnet sich die Maßnahme für diese Gruppe. Es hängt wesentlich davon ab, welcher Anteil der Arbeiten als Modernisierung und welcher als Instandsetzung angesetzt wird. Nur Modernisierung ist umlagefähig, Instandsetzung muss der Vermieter selbst tragen. Nur wenn 60 Prozent der Investitionskosten als Modernisierungsmaßnahme gelten, ist sie für die Mieter wirtschaftlich rentabel. Die höhere Miete rechnet sich dann durch die Energieeinsparung. Die zweite Voraussetzung, die notwendig ist, damit sich die Maßnahmen auch für Mieter rechnen, sind Energiepreissteigerungen von 5 Prozent jährlich im Durchschnitt. Nur dann werden für alle Beispielhäuser reale geldwerte Einsparungen auf Seiten der Mieter erzielt.

Bei Vermietern ist die Rentabilität dann gegeben, wenn er 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen darf. Das gilt dann, wenn alle Kosten umlagefähig sind. Werden 40 Prozent als Instandhaltung betrachtet, ist die Rentabilität für ihn immer noch gegeben, aber geringer.

Bei eigengenutzten Immobilien kommt es unter den Annahmen der Studie zu "negativen Kapitalwerten", die Maßnahme ist also für private Hausbesitzer, die die Immobilien selbst bewohnen energetisch sinnvoll, aber nicht wirtschaftlich. von Pia Grund-Ludwig

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