Übernimmt ein Architekt die Bauaufsicht, steht er für die Überwachung zahlreicher Arbeiten gerade. Der Bauherr darf darauf vertrauen, dass der Architekt den wesentlichen Fragen seine Aufmerksamkeit widmet. Dazu zählt nach aktueller Rechtssprechung die Wärmedämmung, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt.