Augen auf bei der Energieberater-Wahl
Jeden Winter das gleiche „Leid“: Wenn es unbehaglich in den eigenen vier Wänden ist und die Heizkosten in die Höhe schnellen, wird so manchem Hausbesitzer die Bedeutung eines guten baulichen Wärmeschutzes wieder bewusst. Geht es Ihnen auch so? Dann zögern Sie nicht länger und planen Sie schon jetzt eine durchdachte Sanierung ihres Hauses. Eine verbesserte Wärmedämmung ist dabei nur eine zu empfehlende Maßnahme. Überlegtes Vorgehen und eine ganzheitliche energetische Analyse ihres Hauses sind unbedingt anzuraten.
Verzichten Sie deshalb auf keinen Fall auf eine kompetente Beratung durch einen neutralen Energieberater. Die Realisierung einer energieeffizienten Sanierung ist eine bauphysikalisch komplexe Aufgabe. Die optimale Lösung fällt je nach Gebäude zumeist sehr individuell aus und stellt auch für den beratenden Baufachmann eine Herausforderung dar.
Ich betone die zu beachtende Neutralität des Energieberaters, also seine Unabhängigkeit, aus gutem Grund. Denn seit Ende 2017 ist nach einer geänderten Richtlinie zur Förderung von Energieberatungen diese Unabhängigkeit in meinen Augen nicht mehr gewährleistet. Seitdem reicht es aus, wenn ein zertifizierter Energieberater sich in einer Selbsterklärung verpflichtet, produkt- und vertriebsneutral zu beraten. Das Bundeswirtschaftsministerium begründete die Änderung mit der rückläufigen Anzahl von Energieberatungen und der Sorge, dadurch das von der Bundesregierung angestrebte Klimaschutzziel nicht zu erreichen.
Die neue Richtlinie erfreut zwar viele Handwerker, die nach der vorherigen Richtlinie nicht als Energieberater tätig sein durften. Ich befürchte allerdings für die beratungsbedürftigen Auftraggeber, also zumeist sanierungswillige Hausbesitzer, eine unnötige Aufweichung der wichtigen Unabhängigkeit der Energieberater. Ich gehe da konform mit der Bundesingenieurkammer, die dies meiner Ansicht nach zu Recht kritisiert. Allerdings erfolgt deren Kritik nicht ganz ohne Eigeninteresse. Schließlich setzte sich der Kreis der Energieberater bis zu dieser Änderung vorrangig aus Architekten und Ingenieuren zusammen.
Die Überprüfung von Sanierungsmaßnahmen durch einen unabhängigen Energieberater lohnt sich in der Regel. © DBU |
Ich glaube nicht, dass es zu wenige kompetente Energieberater gibt, sondern dass die Bedeutung einer objektiven und umfassenden Energieberatung allgemein noch unterschätzt wird. Dies gilt insbesondere für wärmedämmende Einzelmaßnahmen, bei denen häufig nur eine oberflächliche Bauherrenberatung durch den Verarbeiter erfolgt. Ein Beleg ist eine im Jahr 2015 vom Institut für Bauforschung e. V. und vom Bauherrenschutzbund e.V. gemeinsam durchgeführte Untersuchung zu Mängeln und Schäden bei Einzelmodernisierungsmaßnahmen (nachzulesen unter www.bsb-ev.de). Dargestellte Fallbeispiele dokumentieren, wie vor allem durch unzureichende Bestandsanalyse und mangelhafte Planung für die Bauherren jeweils Schäden in fünfstelliger Höhe entstanden sind. Als Fazit der Kurzstudie wird deshalb neben einer gründlichen Bestandsaufnahme unter anderem eine vom Verarbeiter unabhängige Überprüfung der Umsetzung empfohlen.
Sich bei Planung und Ausführung ausschließlich auf einen für den Bauherrn auch als Energieberater tätigen Handwerker zu verlassen, ist also nicht ohne Risiko. Für den Auftraggeber lohnt sich neben der planerischen Vorbereitung die Betreuung der Baumaßnahmen durch einen unabhängigen Berater vor Ort eigentlich immer. Gerade bei sorgsam auszuführenden Details wie dem Feuchteschutz im Anschlussbereich einer wärmegedämmten Außenwand an angrenzende ungedämmte Bauteile vermeidet eine neutrale fachmännische Überprüfung oft die Entstehung von Schimmelpilz oder energiezehrenden Wärmebrücken. Die Effizienz einer ausgeführten Wärmedämmung sollte im Zweifelfall zudem durch Maßnahmen wie einer Blower-Door-Messung oder Thermografie kontrolliert werden.
Statt die Zulassung als Energieberater zu verwässern, ist dessen zentrale Rolle beim energieeffizienten Sanieren den Immobilienbesitzern durch intensive Medienarbeit mehr als bisher zu verdeutlichen. Unter anderem sind seine vielfältigen Aufgaben rund um die Energieeinsparung öffentlichkeitswirksam besser darzustellen. Dies gilt auch für seine einzelnen Hilfeleistungen. So läuft aktuell die Gültigkeit der ersten seit dem Jahr 2009 vorgeschriebenen Energieausweise für Wohnhäuser ab dem Baujahr 1966 ab. Hier ist ein Energieberater bei einer Neubeantragung des Ausweises hilfreich.
Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Hausbesitzer bei energetischen Sanierungen aus Unkenntnis oft sehr leichtfertig vorgehen. Ich empfehle bei der Auswahl des Energieberaters deshalb besondere Sorgfalt. Ich wünsche Ihnen, dass Sie den für ihre Gebäudesanierung „richtigen“ Energieberater finden. Eine hundertprozentige Garantie für eine optimale und perfekt auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Sanierung ist der unabhängige Berater natürlich auch nicht. Der Verzicht auf den Energieberater ist aber auf jeden Fall „Sparen am falschen Ende“.