ZVDH begrüßt dauerhafte Lösung zur HBCD-Entsorgung
11. Juli 2017
Am 7. Juli 2017 hat der Bundesrat einer neuen Verordnung zugestimmt, die die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen wieder vereinfacht. Vor allem das Dachdeckerhandwerk hatte unter der Neuregelung gelitten, die am 30. September 2016 in Kraft getreten war. Nach Informationen des Dachdecker-Verbandes ZVDH tritt die neue Verordnung ab 1. September 2017 in Kraft. Durch eine Änderungsverordnung zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Ende Dezember 2016 wurde diese Regelung für ein Jahr ausgesetzt. Die Bundesregierung hatte seinerzeit zugesichert, während dieses „Moratoriums“ gemeinsam mit den Ländern eine dauerhaft tragfähige Lösung zur Überwachung und Entsorgung von allen persistent organischen Schadstoffen (POP) – wie zum Beispiel Hexabromcyclododecan (HBCD) – zu suchen, ohne dass eine Einstufung als gefährlicher Abfall vorgesehen ist.
Die Mengenbeschränkung für gefährliche Abfälle auf 20 Tonnen pro Baustelle und Jahr entfällt für HBCD-haltige Polystyrole aufgrund der fehlenden Einstufung als gefährlicher Abfall und weil der Sammelentsorgungsnachweis genutzt werden kann. Diese Regelung hatte der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) eingebracht, der kritisch anmerkte, dass diese Grenze bei nassen Materialien schnell erreicht werde. Auch wurde die für das Dachdeckerhandwerk wichtige Präzisierung von Verbundstoffen vorgenommen: So werden in der Verordnung nun konkret XPS- und EPS-Dämmstoffe mit Bitumen- und PU-Kleber-Anhaftungen aufgeführt. Damit sind Anhaftungen an Dämmstoffen eindeutig von der Pflicht der Getrenntsammlung befreit.
Kommentar ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx: „Wir sind sehr erleichtert, dass die HBCD-Problematik, die unsere Dachdeckerbetriebe, aber auch die Endkunden, monatelang in Atem hielt, ein gutes Ende gefunden hat. Mit der neuen Verordnung ist eine sicherere und umweltgerechte Entsorgung gewährleistet. Der Entsorgungsstau sollte damit auch bald aufgelöst werden. Kritisch werden wir allerdings weiterhin die Preisentwicklung beobachten. Auch werden wir die Handlungsweise einiger Entsorger und mögliche Verweigerungshaltungen im Blick haben.“
Quelle: ZVDH
Dauerhafte Lösung zur HBCD-Entsorgung
Mit der der neuen Verordnung ist nun eine dauerhafte Lösung des Problems gefunden worden: Soweit Abfälle HBCD oder andere POPs enthalten, werden diese Abfälle dauerhaft als ungefährlich eingestuft. Um die vollständige thermische Verwertung sicherzustellen, wird ein Nachweisverfahren zur Sammelentsorgung eingeführt. Der entsorgende Handwerksbetrieb kann dabei den bewährten Sammelentsorgungsnachweis nutzen.Die Mengenbeschränkung für gefährliche Abfälle auf 20 Tonnen pro Baustelle und Jahr entfällt für HBCD-haltige Polystyrole aufgrund der fehlenden Einstufung als gefährlicher Abfall und weil der Sammelentsorgungsnachweis genutzt werden kann. Diese Regelung hatte der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) eingebracht, der kritisch anmerkte, dass diese Grenze bei nassen Materialien schnell erreicht werde. Auch wurde die für das Dachdeckerhandwerk wichtige Präzisierung von Verbundstoffen vorgenommen: So werden in der Verordnung nun konkret XPS- und EPS-Dämmstoffe mit Bitumen- und PU-Kleber-Anhaftungen aufgeführt. Damit sind Anhaftungen an Dämmstoffen eindeutig von der Pflicht der Getrenntsammlung befreit.
Kommentar ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx: „Wir sind sehr erleichtert, dass die HBCD-Problematik, die unsere Dachdeckerbetriebe, aber auch die Endkunden, monatelang in Atem hielt, ein gutes Ende gefunden hat. Mit der neuen Verordnung ist eine sicherere und umweltgerechte Entsorgung gewährleistet. Der Entsorgungsstau sollte damit auch bald aufgelöst werden. Kritisch werden wir allerdings weiterhin die Preisentwicklung beobachten. Auch werden wir die Handlungsweise einiger Entsorger und mögliche Verweigerungshaltungen im Blick haben.“
Quelle: ZVDH