Umweltbundesamt veröffentlicht aktuellen Schimmelleitfaden

11. März 2016

Das Umweltbundesamt hat einen "Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden" erstellt, der ältere Publikationen zum Thema Schimmel ablösen soll.

Die bestehenden Publikationen „Leitfaden für die Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen“ von 2002 und „Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen“ seien in die Jahre gekommen, heißt es im Vorwort des neuen Schimmelleitfadens. Für beide bestand seit Erscheinen eine große Nachfrage.

Der neue Schimmelleitfaden erhebt – wie die früheren – den Anspruch, den Rahmen für einheitliche Vorgehensweisen bundesweit in Deutschland und – neu – in Absprache mit den dortigen staatlichen Institutionen und angepasst an die österreichischen Gegebenheiten auch in Österreich zu setzen. Er soll nicht jeden möglichen Einzelfall beschreiben und dafür detaillierte Empfehlungen geben. Das kann ein übergeordneter „Leitfaden“ nicht leisten. Sanierungsfirmen finden wichtige Hinweise, werden für Detailausführungen aber auf die Empfehlungen der Verbände verwiesen.

Der aktuelle Leitfaden richtet sich an Sachverständigenbüros, Handwerksunternehmen, mikrobiologische Labore und alle diejenigen, die Schimmel erkennen, bewerten und Sanierungskonzepte erarbeiten sollen.  Er bietet aber auch Hilfestellung für Wohnungsunternehmen und örtliche Behörden, die Schimmelsanierungen begleiten oder überwachen und den Sanierungserfolg kontrollieren wollen. Und auch betroffene Gebäudenutzer werden darin den Autoren zufolge wertvolle Hinweise finden.

Bei den alten Schimmelleitfäden wurde oft beanstandet, dass die darin festgelegten Empfehlungen undifferenziert auf alle Innenräume angewendet wurden. Zumindest wurde es in der Praxis oft so interpretiert, dass in Wohnräumen die gleichen Anforderungen wie in Nebenräumen außerhalb der Wohnung oder sogar in Garagen gelten. Diesem Problem wird in dem neuen Leitfaden dadurch Rechnung getragen, dass „Nutzungsklassen“ mit unterschiedlich hohen Anforderungen eingeführt werden.

Der neue Leitfaden gilt für Büroräume, Schulen, Kindergärten, Theatersäle und andere öffentliche Räume sowie für alle Wohnräume und sonstigen Räume mit dauerhafter oder eingeschränkter Nutzung. Er gilt nicht für Großküchen, Gastronomie, Lebensmittelbetriebe und Krankenhäuser sowie produktionstechnisch mit Mikroorganismen belastete Arbeitsplätze.  Hier gibts den Schimmelleitfaden zum Download.

 

Quelle: Schimmelleitfaden Umweltbundesamt

 

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