Neue Zulassungen für WDVS mit EPS gelten ab Januar 2016

01. Dezember 2015

Die Änderungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für schwerentflammbare Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) mit EPS-Dämmstoffen werden bis zum Ende des Jahres erteilt und gelten dann ab dem 1. Januar 2016.

Für Bauvorhaben, die vor diesem Stichtag begonnen wurden aber erst danach fertiggestellt werden, gilt dem Deutschen Institut für Bautechnik DIBt zufolge noch die alte bauaufsichtliche Zulassung. Das heißt, sie gelten auch ohne die zusätzlichen konstruktiven Brandschutzmaßnahmen zur Verbesserung des Brandverhaltens als schwerentflammbar.

Alle anderen Bauvorhaben müssen jedoch, auch wenn sie anders geplant worden sind, die bereits im Mai 2015 veröffentlichten neuen Vorschriften zum Brandschutz bei Fassaden mit WDVS aus EPS erfüllen. Dazu gehört unter anderem der Einbau eines Brandriegels an der Unterkante des WDVS beziehungsweise maximal 90 Zentimeter über Geländeoberkante.

Kein Problem ist es dem DIBt zufolge, bereits vor dem ersten Geltungstag der neuen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen entsprechend der geänderten Vorschriften zu bauen, da "die ertüchtigte Ausführung gegenüber den geltenden Bescheiden eine nicht wesentliche Abweichung" darstellt. Es handele sich um eine Verbesserung, so dass auch schon vor dem Stichtag die zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen ausgeführt werden können.

Quelle: DIBt /sth

 

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