KfW ändert Förderkonditionen
Zum 17. April 2018 haben sich die Konditionen der KfW-Programmen 153 "Energieeffizient Bauen" sowie 151/152 "Energieeffizient Sanieren" geändert. Die Zinsbindung wurde verkürzt, kostenfreie Sondertilgungen entfallen.
Im KfW-Förderprogramm 153 "Energieeffizient Bauen" werden die Zinsen nur noch für zehn statt wie bisher für 20 Jahre festgeschrieben. Außerdem hat die KfW die bereitstellungsprovisionsfreien Zeit für alle drei Förderprogramme auf sechs Monate gekürzt. Bisher mussten Bauherren ein komplettes Jahr lang keine Bereitstellungsprovision zahlen, wenn bereitgestellte Kredite nicht abgerufen wurden. Nach Abruf müssen Kreditnehmer die Darlehen innerhalb von sechs Monaten für den angegebenen Verwendungszweck nutzen. Bauherren haben also nun bis zu zwölf Monate Zeit, die geplanten Maßnahmen durchzuführen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Auch die dritte Änderung betrifft alle drei Programme 153 und 151/152. Danach sind kostenfreie Sondertilgungen für Darlehen, die nach dem 17. April beantragt worden sind, nicht mehr möglich. Für außerplanmäßige Tilgungen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet, außerdem sind sind nur vollständige Kreditrückzahlungen möglich.+
Geändert wurden auch die Merkblätter zu den Förderprogrammen. So gibt es eine neue Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen". Darin wird beispielsweise klargestellt, dass ein Konzept zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept), zur Verbesserung der Luftdichtheit der Gebäudehülle (Luftdichtheitskonzept) beziehungsweise zur Lüftung (Lüftungskonzept) zu erstellen ist. Eine Planung beziehungsweiseFachplanung muss nicht zwingend durch den Experten erbracht werden. Die Dokumentation der energetischen Fachplanung und Baubegleitung ist an den Bauherren zu übergeben.
Nicht geändert hat sich der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro pro Wohneinheit bei den KfW-Förderprogrammen 153 und 151/152 und der Förderhöchstbetrag für Einzelmaßnahmen in Höhe von 50.000 Euro. Des Weiteren können Kreditnehmer immer noch einen Tilgungszuschuss von fünf, zehn oder 15 Prozent der Darlehenssumme erhalten, wenn sie den Bau eines KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus planen. Auch die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren, bleibt unverändert.