Knauf Insulation erweitert Sortiment für den Holzbau

15. März 2016

Knauf Insulation erweitert sein Spektrum an hochfeuerhemmenden Konstruktionen für den Holzbau um zwei Varianten mit Holzwolle-Platten. Sie schützen die Konstruktion vor Hitzeeinwirkung und dienen als Putzträger.

Für mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise muss sichergestellt werden, dass nichtbrennbare Baustoffe die Holzbauteile einkapseln und mindestens 60 Minuten vor Feuer schützen. Das so genannte Kapselkriterium K260 kann mit Knauf Feuerschutzplatten bei einer Beplankung von 2 x 18 mm auf der Innenseite und auf der Außenseite mit einer Lage 12,5 mm Feuerschutzplatten  sowie einer 60 mm dicken und verputzten Steinwolle Putzträgerlamelle erreicht werden.

Die K260-Brandschutzbekleidung kann aber auch, so Knauf, mit den neuen Tektalan Holzwolle-Mehrschichtplatten mit Steinwolle-Kern und Heraklith Holzwolle-Platten in der Baustoffklasse A2 als Träger für Fassadenputz-Systeme hergestellt werden. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis der MFPA Leipzig deckt dem Hersteller zufolge zwei Ausführungsvarianten ab: 2 x 18 mm Feuerschutzplatten auf der Innenseite und auf der Außenseite eine Lage 15 mm Feuerschutzplatten sowie eine 60 mm dicke, verputzte Tektalan A2-FP/HB Holzwolle-Mehrschichtplatte.

Alternativ kann auf der Außenseite eine 12,5 mm Knauf Feuerschutzplatte mit einer nicht brennbaren, verputzten Heraklith  A2-BM Holzwolle-Platte eingesetzt werden. Beide Holzwolle-Produkte dienen dank ihrer strukturierten Oberflächen als zuverlässige Putzträger.

Als Dämmung zwischen den Holzständern erfüllen Knauf Insulation Klemmplatten KP-035/HB aus Steinwolle alle erforderlichen Anforderungen in diesem Einsatzgebiet, wie die Nichtbrennbarkeit (Baustoffklasse A1), den Schmelzpunkt des Dämmstoffs über >1.000°C und die Mindestrohdichte von 30 kg/m³.

Alle beschriebenen, tragenden Wandkonstruktionen entsprechen der Feuerwiderstandsklasse REI 60 gemäß DIN EN 13501-2 und ermöglichen hochfeuerhemmende Außenwände in Holzständerbauweise bis Gebäudeklasse 4 nach Musterbauordnung also für Gebäude bis 13 m Höhe und Nutzungseinheiten nicht über 400 m².

 

Quelle: Knauf Insulation

 

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