Architekt muss bei Bauaufsicht auch Dämmung checken

08. Januar 2014

Übernimmt ein Architekt die Bauaufsicht, steht er für die Überwachung zahlreicher Arbeiten gerade. Der Bauherr darf darauf vertrauen, dass der Architekt den wesentlichen Fragen seine Aufmerksamkeit widmet. Dazu zählt nach aktueller Rechtssprechung die Wärmedämmung, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt.

Er bezieht sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 12 U 122/12).

Der Fall: Ein Architekt hatte ein Einfamilienhaus nicht nur geplant, sondern war zugleich vertragsgemäß noch mit der Bau- und Objektüberwachung betraut. Bei den Arbeiten war die Dämmung in Teilbereichen der Fassade nicht vollständig.

Das konnte ein Sachverständiger mit Hilfe von Thermographie feststellen. Er schätzte, dass für eine Behebung der Mängel Investitionen in Höhe von etwa 2.500 Euro fällig seien. Unter anderem um diesen Betrag stritten später der Architekt und der Bauherr vor Gericht.

„Isolierarbeiten an Gebäuden gehören zu den gewichtigen Ausführungsarbeiten, die einer besonderen Aufsicht durch den bauleitenden Architekten bedürfen“, hieß es im schriftlichen Urteil. Es ging um lückenhafte Kerndämmmung.

 

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