Abgestuftes Verfahren reduziert Aufwand und Kosten

19. Mai 2016

Dass Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gemeinsam vollzogen werden, ist in Bremen bereits Realität. In zahlreichen anderen Ländern müssen bislang unterschiedlichen Ministerien und Behörden die beiden Vorschriften umsetzen.

Die Erfahrungen an der Weser stellte Jan Vielrock-Heinken vom Senator für Bau, Verkehr und Umwelt des Bundeslands Bremen bei den Berliner Energietagen vor.

Da die Prüfung und Überwachung beider Vorschriften nicht unter die Bauordnung fällt, musste auch Bremen die unterschiedlichen Zuständigkeiten auflösen. Dies gelang über den Zeitraum für den das Wärmegesetz zu beachten ist. Wie bei der EnEV wird nun bereits im Planungsstadium geprüft. Damit die Gesetze auch beachtet werden, gilt das Vier-Augen-Prinzip. "Es schaut nicht nur der Planer, sondern auch der Sachverständige, und zwar nicht auf dem Papier, sondern in der Bauausführung", so Vielrock-Heinken.

Grundsätzlich sollte jedes Gebäude überprüft werden. Aber nicht bei jedem Bau wird dessen  komplette Ausführung überwacht. Das wäre zu teuer. "Die Sachverständigen prüfen in unterschiedlichen Schwerpunkten und in unterschiedlicher Tiefe", so Vielrock-Heinken.

Ähnlich wie Baustatiker werden die Sachverständigen staatlich zugelassen. Für Gebäude der Klasse 1 und 2 wird vereinfacht geprüft, was die Kosten reduziert. Hier verlässt man sich auch auf die Architekten. "Wir prüfen bei zirka fünf Prozent in Stichproben mit staatlichen Sachverständigen", sagte der Bremer Experte. Die Kosten für den Vollzug von EnEV und Wärmegesetz würden in vertretbarem Umfang akzeptiert, so seine Erfahrung. Das sei ja gleichzeitig eine Art der Qualitätssicherung.

Allerdings gelte dies alles nur für den Neubau, "im Bestand kriegen wir keinen Vollzug hin, denn da wissen wir über Bautätigkeiten nicht Bescheid", sagte Vielrock-Heinken.

pgl

 

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