KfW fördert Wärmedämmung

11. Dezember 2012
Bei der KfW gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, durch staatlich vergünstigte Darlehen Maßnahmen zur Dämmung eines Hauses zu finanzieren oder einen Zuschuss zur Dämmung erhalten.

Diverse Geldscheine
Förderprogramme der KfW fördern Einzelmaßnahmen. Alternativ gibt es Zuschüsse. © istock / EnBauSa.de


Das Programm KfW 152 ist zur Finanzierung einzelner Sanierungsmaßnahmen gedacht. Das Programm finanziert neben Dämmung auch Fensteraustausch und Lüftungseinbau oder Optimierung der Heizung. Kredite bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Wohneinheit sind möglich. Das Programm bietet die Möglichkeit außerplanmäßiger Tilgungen.

Privatpersonen können das Förderprogramm nutzen, wenn sie durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden, bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren oder Mieter sind und mit Zustimmung ihres Vermieters sanieren. Der Antrag erfolgt bei der Hausbank und muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Wichtig: Die Hausbank sollte einen Antrag an die KfW weiterleiten, ist dazu aber nicht verpflichtet. Bei der Sanierung müssen die Kriterien des Effizienzhauses 55 erreicht werden, um in den Genuss der zinsvergünstigten Kredite oder Zuschüsse zu kommen.
Die Einbeziehung eines Bausachverständigen ist zwingend vorgeschrieben und wird bezuschusst.

Das KfW-Programm 151 ist für komplette Sanierungspakete gedacht. Es beinhaltet einen Kredit in Höhe von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit für den Kauf eines frisch sanierten Gebäudes oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen oder für alle Sanierungsmaßnahmen - wie zum Beispiel Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau - die Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus machen.
Derzeit sind bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit sowie kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich.
Privatpersonen können dieses Förderprogramm nutzen, wenn sie durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden, bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren oder Mieter sind und mit Zustimmung des Vermieters sanieren. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Hausbank erfolgen.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.

Neben der Möglichkeit, einen Kredit zu beantragen gibt es auch einen Zuschuss. Das entsprechende Programm ist das KfW-Programm 430. Es ist alternativ zu den Kreditfinanzierungen der Programme 151 und 152. Man erhält den Zuschuss für den Kauf eines sanierten Hauses oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen oder für eine umfassende Sanierung, die Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus machen sowie für einzelne Sanierungsmaßnahmen oder deren effektive Kombination. Je nach erreichtem Standard beträgt der Zuschuss bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit. Begünstigt werden bis zu zwei Wohneinheiten. Für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 3.750 Euro.
Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.

Bei der Suche nach Experten zur Baubegleitung emfphielt die KfW eine Expertenliste, die von der Deutschen Energie-Agentur geführt wird. Ist Baubegleitung verpflichtend, darf der Baubegleiter nicht an der Ausführung beteiligt sein.

Stand: Dezember 2012

Kommentare  

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[…] energetischen Sanierung von Gebäuden. Laut Höhn sollten die Kosten von der Steuer absetzbar sein, Förderprogramme der staatlichen Förderbank KfW besser ausgestattet und ein Klimazuschuss zum Wohngeld gewährt […]
Förderprogramme Dämmung in Ländern und Kommunen » Wärmedämmverbundsystem | Info Dienstag, 11. Dezember 2012 11:28
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