Brandriegel und Mineralwolle-Stürze erhöhen die Sicherheit
Die besondere Ausgestaltung von Stürzen bei Fenstern und Türen soll bei einem WDVS auf Basis von Polystyrol mit einer Dämmstoffdicke von mehr als 100 Millimetern verhindern, dass sich der Brand über die Fassade nach oben ausbreitet
oder herabfallende Teile der Dämmung die Löscharbeiten gefährden. Dazu sind entweder spezielle Ausführungen von Stürzen inklusive der Verschattungselemente oder ein durchlaufender Brandriegel nach jedem zweiten Geschoss zulässig.
Lange war nur die Gestaltung spezieller Fenster- und Türstürze mit nicht brennbarer Mineralwolle möglich. Oberhalb der Öffnungen ist dazu ein 200 Millimeter hoher Streifen aus Mineralwolle (DIN 4102-A) vollflächig zu verkleben. Der seitliche Überstand muss links und rechts des Sturzes mindestens 300 Millimeter betragen. Auch die Dämmung der Sturzunterseite muss aus nicht brennbarer Mineralwolle sein.
Das ist schon bei "normalen" Fenstern aufwändige Einzelarbeit. Noch schwieriger ist es dann, wenn etwa Rollladen-Kästen oder Halterungen von Jalousien zu berücksichtigen sind. Auch Sonderfälle wie sehr dicke Dämmstoffschichten von Passivhäusern, bei denen die Fensterelemente vor der Außenfläche der Rohbauwand angeordnet sind, erfordern spezielle Lösungen im Detail.
Die korrekte Ausführung von Brandabschottungen in unterschiedlichen Einbausituationen beschreibt die Technische Systeminfo Nr. 6 des Fachverbandes Wärmedämmverbundsysteme. Danach ist in der Grundausführung oberhalb der Öffnungen ein 200 Millimeter hoher Streifen aus Mineralwolle vollflächig verklebt einzubringen, der die Leibung seitlich mindestens 300 Millimeter überbaut. Zumindest für die Dämmung der Sturzunterseite, besser aber für die gesamte Leibung, ist ebenfalls Mineralwolle in A-Qualität zu verwenden. Außerdem sind alle Kanten durch Gewebeeckwinkel zu verstärken.
Die Ausgestaltung von Fensterstürzen mit Mineralwolle ist immer noch zulässig, ist jedoch nach wie vor relativ aufwändig. Sie erfordert Feinarbeit und Genauigkeit im Detail und ist entsprechend fehleranfällig. Ungenauigkeiten sind zudem kaum zu entdecken und würden erst im Brandfall zum Tragen kommen. Außerdem sind sie aufgrund der notwendigen Detailarbeiten teuer.
Häufig werden deshalb mittlerweile umlaufende Brandriegel eingesetzt. Für deren Gestaltung gibt es exakte Vorschriften. Das Verfahren ist bauaufsichtlich zugelassen und erfüllt die DIN 4102. Vorgeschrieben ist im einzelnen:
- Der maximale Abstand zwischen der Oberkante der Fenster und der Unterkante des Brandriegel liegt bei 500 Millimetern.
- Der Riegel muss unterbrechungsfrei um das gesamte Gebäude laufen.
- Der Brandriegel muss mindestens 200 Millimeter hoch sein, die Dämmstoffdicke darf zwischen 110 und 300 Millimeter liegen.
- Zwischen zwei Riegeln dürfen maximal zwei Geschosse liegen.
- Vorgeschrieben ist Material der Baustoffklasse A.
- Bei einer Aufdoppelung der Dämmung an einer Fassade muss auf der Fläche des Brandriegels die alte Dämmung komplett abgetragen werden.
Herausforderungen für die Gestaltung umlaufender Brandriegel können teilverglaste Treppenhäuser über mehrere Geschosse, Fensterbänder oder Balkone sein. Dafür gibt es konkrete Teillösungen. Auf jeden Fall ist aber auf den Mindestabstand der Brandriegel vom Bauteil von 500 Millimetern zu achten.
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