Wie wirtschaftlich ist Wärmedämmung?
Die Frage, ob sich die Wärmedämmung eines Gebäudes rechnet, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Bei vermieteten Objekten spielt die Amortisation der entsprechenden Investition zwangsläufig eine große Rolle, bei privat genutzten Gebäuden ist jedoch neben der Wirtschaftlichkeit häufig der hinzugewonnene Wohnkomfort ein wesentlicher Grund für den gewünschten baulichen Wärmeschutz.
Eine exakte Aussage zur Wirtschaftlichkeit von Wärmedämmmaßnahmen zu treffen, ist wegen vieler zu berücksichtigender Einflussgrößen und unterschiedlicher Randbedingungen schwierig. Es gibt aber für den interessierten Hausbesitzer durchaus Möglichkeiten, sich zumindest überschläglich über entstehende Kosten und Amortisationszeiträume zu informieren. Allerdings sind nicht alle Informationsquellen für den Laien wirklich geeignet.
So ist das vom Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung unter der Internet-Adresse www.bbsr-energieeinsparung.de angebotene Berechnungstool zur Wirtschaftlichkeit von energetischer Modernisierung meiner Meinung nach für Nichtfachleute zu komplex. Ich empfehle zur ersten Abschätzung eine Studie des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e. v. München zur Wirtschaftlichkeit von Wärmedämmung.
Zentrale Einflussgröße einer Amortisationsberechnung ist logischerweise der jeweils vorhandene Wärmeschutz. Bei der Dämmung von Außenwänden ohne jeglichen Wärmeschutz – also vor der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 – gibt die Studie zum Beispiel mit 95prozentiger Sicherheit eine Amortisationszeit von vier bis zehn Jahren an. Bei Wärmeschutzverbesserungen von zwischen 1977 und 1995 errichteten Gebäuden liegt die wahrscheinliche Amortisationszeit hingegen schon bei durchschnittlich 14 Jahren.
Natürlich ist es nur mit der Verbesserung des Wärmeschutzes der Außenwände in der Regel nicht getan. Der prozentuale Anteil einzelner Gebäudeteile am gesamten Wärmeverlust wie Fassaden, Dach, Fenster oder Keller fällt je nach Gebäudegestaltung und baulichem Zustand sehr unterschiedlich aus. Eine verlässliche Amortisationsberechnung sollte deshalb durch einen kompetenten Energieberater und nach einer wärmeschutztechnischen Analyse der Gebäudesubstanz erfolgen.
Nur so ist garantiert, dass man als Hausbesitzer nach erfolgter Wärmedämmung nicht durch übertriebene Erwartungen an die Heizenergieeinsparung enttäuscht wird. Außerdem ist die Einbindung eines Energieberaters auch eine Voraussetzung für die Bewilligung von Fördergeldern. Dass man zudem in die Wärmedämmung der Außenwände möglichst dann investieren sollte, wenn eine Sanierung der Fassaden aus optischen Gründen sowieso ansteht, versteht sich von selbst. So fallen beispielsweise Gerüstkosten nur einmal an. Außerdem müssen sobald im nennenswerten Umfang Arbeiten an der Fassade erfolgen ohnehin die Wärmeschutzvorgaben der EnEV erfüllt werden.
Auch andere Faktoren wie Wertsteigerung und verlängerte Nutzungsdauer sind aus wirtschaftlicher Sicht zu berücksichtigen. Denn neben eingesparten Energiekosten gewinnt eine Immobilie durch installierte Wärmedämmung auch an Wert. Die jeweilige Wertsteigerung ist aber ähnlich wie die zu erreichende Kostenreduzierung durch eingesparte Heizenergie angesichts vieler zu prognostizierender Faktoren nicht exakt zu quantifizieren.
Eine generelle Ablehnung von Wärmeschutzmaßnahmen ist meines Erachtens zusammenfassend betrachtet auch nach ökonomischen Aspekten unsinnig. Diskutieren kann man über den wirtschaftlich anzustrebenden Grad der Wärmedämmung und über den richtigen Zeitpunkt.
Dies ist immer nur objektspezifisch zu entscheiden. Ich kann es zudem nur gebetsmühlenartig wiederholen: Baulicher Wärmeschutz stellt nur ein wesentliches Element eines ökonomisch effektiven und zukunftsweisenden Energiesparkonzepts dar. Der Hausbesitzer muss unter anderem neben einer eventuell erforderlichen Modernisierung der Heizungsanlage auch immer über die Nutzung von regenerativer Energie nachdenken.