Hans-Gerd Heye

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Hans-Gerd Heye, 19. Juni 2019

Normalerweise sind wir alle besonders achtsam, wenn es um unser Geld geht. Trotzdem scheint das für Hausbesitzer im Falle von durchzuführenden baulichen Wärmeschutzmaßnahmen oft nicht zu gelten. Neben Leichtfertigkeit ist es manchmal auch einfach Unwissenheit, wenn zum Beispiel geglaubt wird, mit dem Einbau von einigen modernen Fenstern mit Warmverglasung sei das Wärmeschutz-Problem im Altbau schon gelöst.

Im Gegensatz zum geplanten Neubau wird bei Sanierungsmaßnahmen wegen der Kosten oft auf die Unterstützung durch einen Baufachmann verzichtet. Das ist in der Regel aber Sparen am falschen Ende. So kann eine falsch geplante beziehungsweise nicht fachgerecht ausgeführte Wärmedämmung zu Tauwasser im gedämmten Bauteil führen. Neben entstehenden Feuchteschäden droht dadurch auch die Bildung von gesundheitsgefährdendem Schimmelpilz. Eine Schadensbeseitigung wird dann schwierig und teuer.

Bauphysikalisches Fachwissen ist gefragt

Beim baulichen Wärmeschutz ist nicht vorrangig handwerkliches Geschick, sondern vor allem in der Planungsphase bauphysikalisches Fachwissen gefragt. Deshalb empfehle ich auch bei vorgesehenen Wärmeschutzmaßnahmen mit geringem Umfang vorab die Beratung durch einen Energieberater. Statt schnelles Handeln ist zudem ein methodisches und sorgfältiges Vorgehen anzuraten, am besten anhand einer Checkliste. Zu Beginn müssen der zur Verfügung stehende Etat und eine eventuelle KfW-Förderung geklärt werden. Eine finanzielle Reserve für unvorhersehbare Zwischenfälle ist zusätzlich einzuplanen. Außerdem stellt der bauliche Wärmeschutz nur ein zentrales Element im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung dar. Bevor die Planung einzelner Dämmmaßnahmen beginnt, sollte deshalb möglichst eine energetische Bestandsaufnahme des Gebäudes und eine Sanierungs-Gesamtkonzeption erfolgen. Letzteres ist dann die Basis für eine ökonomisch und energetisch effiziente ganzheitliche Lösung.

Aber Vorsicht: Eine gute Beratung erübrigt nicht das Mitdenken des Auftraggebers. Sanierungswillige Hausbesitzer sollten sich unbedingt ein Grundwissen über den baulichen Wärmeschutz aneignen. U- und λ-Wert einzelner Bauteile und ihre Bedeutung für den Wärmeschutz dürfen für ihn keine sogenannten „böhmischen Dörfer“ sein. Empfehlenswert sind zum Einstieg beispielsweise die sehr anschaulichen Erläuterungen der Verbraucherzentrale zur Dämmung eines Gebäudes (www.verbraucherzentrale.de). Der bauliche Wärmeschutz hängt auch nicht nur von dem Wärmedurchgangswert der Gebäudehülle ab. Ein guter Wärmeschutz erfordert neben hoher Luftdichtheit des Gebäudes insbesondere eine Minimierung sogenannter Wärmebrücken . Ihr Einfluss auf den tatsächlich eintretenden Wärmeschutz darf auf keinen Fall unterschätzt werden.

Bei der anschließenden Planung gilt das Motto „viele Wege führen nach Rom“. Je nach Zustand der Bausubstanz und den Prioritäten des Hausbesitzers gibt es sehr unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten. Legt der Hausbesitzer Wert auf einen zukunftssicheren Wärmeschutz, kann ein deutlich niedrigerer Wärmedurchgangswert der Gebäudehülle als nach der aktuellen Energieeinsparverordnung notwendig ist, sinnvoll sein. Eine gewünschte hohe Nachhaltigkeit erfordert zwangsläufig die Wahl eines besonders umweltgerechten Dämmstoffs.

Leistungsbeschreibung trägt zur mängelfreien Ausführung bei

Der Energieberater beziehungsweise beauftragte Planer sorgt vor der Auftragsvergabe der Wärmeschutzmaßnahmen auch für eine vollständige und fachlich korrekte Leistungsbeschreibung. Grundsätzlich gilt, dass eine gründliche und detaillierte Formulierung einzelner Dämmleistungen wesentlich zu einer mängelfreien Ausführung beiträgt. Sie umfasst neben exakten Ausführungs- und Mengenangaben insbesondere eine genaue Beschreibung der zu verwendenden Materialien und Bauprodukte. So entfallen beispielsweise Gewährleistungspflichten eines Wärmedämmverbund-Systemherstellers, wenn teilweise nicht systemkonforme Produkte eingesetzt werden. Schwammige Formulierungen, die für fehlerhafte Interpretation beim Handwerker sorgen können, sind zu vermeiden. Zudem sind der zeitliche Rahmen und eingeplante Eigenleistungen des Hausbesitzers festzuhalten.

Bei der Auswahl des ausführenden Unternehmers ist neben dem Ausführungspreis seine nachgewiesene Kompetenz anhand von Referenzen ein wesentliches Kriterium. Während der Bauphase lässt sich bei „kleineren“ Dämmarbeiten die Qualität der Ausführung auch vom Auftraggeber selbst überprüfen. Nach dem Grundsatz „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ ist regelmäßig das exakte Einhalten der Leistungsbeschreibung zu kontrollieren. So müssen zur Verhinderung von Wärmebrücken die Dämmplatten nahtlos aneinanderstoßen. Auf die sorgfältige Abklebung von Bauteilanschlüssen und der Durchdringungen der Dämmung mit Dichtungsbändern ist ebenfalls zu achten. Nachlässigkeiten sind zu monieren und eventuelle Nachbesserungen schriftlich mit dem Handwerker zu vereinbaren.

Allerdings sind Mängel wie mangelhafte Luftdichtheit für den Laien nicht zu erkennen. Bei umfangreichen Wärmeschutzmaßnahmen ist deshalb eine fachmännische Baubegleitung empfehlenswert. Absolute Sicherheit vor Baumängeln kann aber auch dies nicht gewährleisten. Deshalb hier noch ein weiterer Tipp: Wird während der Dämmarbeiten ein Mangel festgestellt, sollten Sie ihn nicht sofort beseitigen lassen. Denn dann laufen Sie Gefahr, für die entstandenen Kosten selbst aufkommen zu müssen. Durch voreilige Reparatur wird auch der Beweis für den Mangel beseitigt. Kann man sich mit dem verursachenden Handwerker nicht auf eine Regulierung einigen, ist die Beweisführung durch einen zu beauftragenden Bausachverständigen zwingend erforderlich. Dies betont auch der Bauherren-Schutzbund in einer aktuellen Pressemeldung. Der notwendige Kostenaufwand muss anschließend von einem Gutachter oder einem Fachunternehmer in einem Kostenvoranschlag festgelegt werden.

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