Seit Jahresbeginn mehr Energieeffizienz für Neubauten gefordert
Wie Sie als interessierter Blog-Leser sicherlich wissen, gelten seit dem 1. Januar 2016 erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten – sowohl bei Wohngebäuden wie (mit Einschränkungen) bei Nichtwohngebäuden.
Obwohl es sich um eine schon in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 festgelegte Verschärfung handelt, wird oft auch von der EnEV 2016 gesprochen. Der vereinfachende Begriff hinterlässt bei Laien fälschlicherweise den Eindruck, dass die Bundesregierung quasi in einem umweltpolitischen Alleingang die Energiespar-Bestimmungen wieder erhöht hat. Dabei stellen die neuen Bestimmungen im Wesentlichen einen weiteren wichtigen Schritt zur konsequenten Umsetzung einer im Jahr 2010 zum Schutz des Klimas von der EU beschlossenen Richtlinie dar. Danach sollen der CO2-Ausstoß und insbesondere der dafür verantwortliche Energiebedarf von Gebäuden bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent gesenkt werden. Ein Ziel, mit dem auch 80 Prozent der Bundesbürger laut einer Umfrage von Stiebel Eltron konform gehen.
Die seit Jahresbeginn geltende Reduzierung des maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs bei neu errichteten Gebäuden um 25 Prozent gegenüber der EnEV 2009 erfolgt also im Rahmen eines langfristigen Energiesparkonzepts. Mit den erhöhten Anforderungen wird das bisher finanziell geförderte KfW-Effizienzhaus 70 praktisch zum geforderten Mindestenergiehausstandard. Sogar die aktuell geltende Senkung des Energiebedarfs wird nur ein Zwischenziel bleiben.
Laut Richtlinie soll ab dem Jahr 2021 in der EU das sogenannte „Niedrigstenergiegebäude“ als Neubaustandard gelten. Damit sind nach EU-Definition Häuser mit nur noch sehr geringem Energiebedarf gemeint. Eine exakte Festlegung des Energiesparstandards ist allerdings Angelegenheit der einzelnen Länder. Deshalb ein Tipp für Bauherren, die jetzt bauen wollen: Planen Sie schon jetzt mehr Energieeinsparung als gefordert ein, wenn Ihr Haus nicht in ein paar Jahren in energetischer Sicht als „überholt“ gelten soll.
Die Umsetzung der erhöhten Energieeinsparungs-Anforderungen bezieht sich natürlich nicht nur auf die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes sondern beinhaltet auch die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarenergie. Trotzdem lassen sich die Energiesparziele ohne die erneute Fokussierung auf den Wärmeschutz der Gebäudehülle nicht erfüllen. So müssen nach den neuen Bestimmungen die Wärmeverluste über die Gebäudehülle um etwa 20 Prozent geringer ausfallen als nach dem Energiehausstandard der EnEV 2009 erlaubt war.
Die Baustoffindustrie hat auf die verschärften Wärmeschutz-Anforderungen frühzeitig mit der Entwicklung hochwärmedämmender Baustoffe reagiert. Mittlerweile gibt es Wandbaustoffe, die bei entsprechender Wanddicke als Neubau die neuen Wärmeschutzbestimmungen auch ohne Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) erfüllen. Ich betone das bewusst, denn mir wurde in der Vergangenheit schon mal vorgeworfen, dass ich in meinen Kommentaren ausschließlich die Interessen der WDVS-Hersteller vertrete.
Neben Wandflächen und Dach müssen insbesondere die Fenster als die „Energielöcher“ des Hauses über einen ausreichend hohen Wärmeschutz verfügen.
Welche der vielen den Energiebedarf reduzierenden Möglichkeiten und erneuerbarer Energien im Einzelfall zu nutzen sind, hängt von den objektspezifischen Randbedingungen und den Prioritäten des Bauherrn ab. Wie ich (und meine Mitautoren) „gebetsmühlenartig“ wiederholen, ergibt sich eine sowohl energetisch wie auch wirtschaftlich effiziente Energieeinsparung nur durch ein durchdachtes ganzheitliches Energiesparkonzept. Angesichts der Komplexität der Aufgabenstellung ist hier dem Bauherrn immer die Beratung durch einen Energieberater-Datenbank zu empfehlen.
Mit der Verbesserung des Wärmeschutzes bei Neubauten und dem vermehrten Einsatz regenerativer Energien wird es allein auch nicht getan sein. Für eine erfolgreiche Energiewende ist aus Sicht von Bauexperten vor allem eine intensivierte energetische Sanierung des Altbaubestandes notwendig, wie sie auch in zahlreichen Bestimmungen der EnEV 2014 gefordert wird. Und dabei führt im Regelfall der Weg an aufgebrachter zusätzlicher Wärmedämmung auf die Außenwände – entweder von außen in Form eines Wärmedämmverbundsystems oder auf der Innenseite als Innendämmung - nicht vorbei.
Ich kann in meiner Kommentierung der neuen EnEV-Werte für 2016 nicht auf alle Einzelheiten der verschärften Energiespar-Bestimmungen eingehen. Wer sich detailliert informieren will, dem kann ich die Internetseite www.bau-energieportal.de empfehlen. Sie behandelt unter anderem Fragen, die Bauherren zu den neuen Bestimmungen besonders am Herzen liegen.
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