Leider ist der Steuerbonus für energetische Investitionen in den Gebäudebestand gescheitert. Vielleicht klappt es in einem neuen Anlauf – und wenn nicht, muss eine Alternative her: Ohne finanzielle Anreize für Sanierer droht Deutschland sonst, seine selbst gesetzten Klimaziele zu verpassen.
Eigentlich waren sich alle einig, dass das Instrument der Steuerleichterung kommen muss, um der Sanierungsrate in Deutschland endlich einen entscheidenden Schub zu geben. Bis der Freistaat Bayern im Bundesrat das Vorhaben im vergangenen Februar erneut kippte. Der Provinzfürst Horst Seehofer behielt damit mal wieder die Oberhand über Berlin und verhinderte eine sinnvolle Maßnahme in der Energiewende.
Wir sollten die Steuererleichterung aber trotz dieses erneuten Scheiterns nicht begraben, denn es gibt genügend Befürworter in allen politischen Lagern. Das gibt mir die Hoffnung, dass das Thema früher oder später wieder auf die Tagesordnung kommt. Wenn es soweit ist, dann sollten wir inhaltlich besser vorbereitet sein als bei der letzten Entscheidungsrunde im Frühjahr. Das Scheitern lag auch daran, dass viele Aspekte im damaligen Gesetzesvorschlag noch nicht ausgereift waren, vor allem, was die praktische Umsetzung angeht.
Mir ist zum Beispiel überhaupt nicht klar, wie ein Finanzbeamter konkret entscheiden soll, wie man konkret entscheiden will, was energetisch relevant und daher absetzbar ist. Wenn der Bauherr die Rechnung über die verschiedenen Maßnahmen einreicht, ist es für den Laien – und das ist der durchschnittliche Finanzbeamte beim Thema energetische Sanierung nun einmal – schwer zu erkennen, welche Maßnahme ohnehin gemacht werden musste (z.B. der neue Fassadenanstrich oder die Reparatur einer defekten Heizung) und welche als Modernisierungsmaßnahme gelten kann (z.B. die Dämmung der Fassade oder die Umrüstung der Heizung auf erneuerbare Energien). Das Finanzamt braucht dabei Hilfe von Experten.
Denkbar wäre hier z.B., das Instrumentarium der KfW zu übernehmen, die Nachweise von zertifizierten Beratern einfordert. Absetzbar wären dann nur Maßnahmen, die ein zertifizierter Berater als relevant bestätigt hat. Ein weiterer Vorteil wäre, dass man auf bereits bestehende Strukturen wie die Energieeffizienz-Experten-Liste zurückgreifen könnte.
Kommt die steuerliche Abschreibung, dann würde mit den Steuerberatern eine ganz neue Zielgruppe für das Thema Energiewende entstehen. Diese müssten sich dann in Sachen energetische Sanierung auskennen und sich ernsthaft mit dem Thema befassen. Beim Steuerzahler könnte sich der Steuerberater dann dadurch attraktiv machen, dass er sich in Sanierungsfragen auskennt. Für die Energiewende könnte das einen schönen Multiplikator-Effekt bedeuten.
Gewundert hat mich auch, wie man mit der bisher angedachten Größenordnung bei der Absetzung einen Schub bei der Sanierung erreichen will. Das Angebot muss deutlich attraktiver sein als die von der Regierung vorgeschlagenen 100 Euro, die - bei einer Investition von 10.000 Euro - pro Jahr über eine Spanne von 10 Jahren steuerwirksam werden könnten. Das überzeugt keinen Haus- oder Wohnungsbesitzer, der kurz davor war, zu sanieren und noch einen letzten Anreiz gebraucht hat.
Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) war die Steuerleichterung als wichtiges Instrument zum Erreichen unserer Klimaschutzziele eingeplant. Der NAPE legt die Strategie fest, mit der die Bundesregierung die momentan bestehende Lücke bei der Energieeinsparung decken will. 40 Petajoule an Endenergie sollten dabei durch die Abschreibungsmöglichkeit bis 2020 eingespart werden. Kommt die Steuerleichterung nicht, muss die Lücke anderweitig gedeckt werden.
Momentan arbeitet man in Berlin mit Hochdruck an einem Plan B, der spätestens zur Klimaschutzkonferenz in Paris im November präsentiert werden soll. Die CO2-Einsparungen waren schon reserviert und müssen nun durch andere Maßnahmen erreicht werden. Das Geld dafür liegt bereit. Vielleicht rafft man sich auch noch ein weiteres Mal auf und versucht im dritten Anlauf, die Absetzbarkeit zu beschließen. Doch ganz so schnell wird es dann wohl doch nicht gehen. Kommt die Abschreibung nicht, muss jedenfalls schnell eine Alternative her.