Sanierungsfahrplan ist ein Begriff, der in diesen Tagen inflationär verwendet wird. Es gibt ihn für Gebäude-Ensembles oder für städtische Liegenschaften, die KfW thematisiert ihn immer wieder für den gesamten Gebäudebestand. Das Land Baden-Württemberg hat den Sanierungsfahrplan jetzt als Beratungsinstrument für Eigenheim- und Gebäudebesitzer entdeckt.

In der Novelle des Baden-Württembergischen Erneuerbare-Wärme-Gesetz, die seit 1. Juli 2015 gilt, ist er als eine der Möglichkeiten zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen aufgeführt. Das EWärmeG sieht vor, dass beim Heizungsanlagentausch in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden 15 Prozent der Wärme durch erneuerbaren Energien gedeckt werden müssen. Alternativ können Ersatzmaßnahmen wie z.B. Wärmedämmung, Blockheizkraftwerke oder Photovoltaikanlagen nachgewiesen werden. Und als solche Ersatzmaßnahme gilt nun eben auch der Sanierungsfahrplan.

Die Idee an sich ist nicht schlecht. Der Sanierungsfahrplan soll aufzeigen, welche Maßnahmen wann nötig sind, um ein Gebäude energetisch auf Vordermann zu bringen. Dabei soll das einzelne Gebäude individuell und langfristig mit einem Zeithorizont bis zum Jahr 2050 betrachtet werden. Der Energieberater setzt die einzelnen Maßnahmen dabei in eine zeitliche Reihenfolge. Auch das ist sinnvoll, denn viele Hausbesitzer wollen eine Komplettsanierung nicht auf einmal angehen, sondern in Einzelschritte über mehrere Jahre aufteilen. Mit Hilfe des Sanierungsfahrplans soll sichergestellt werden, dass die dringendste Maßnahme zuerst in Angriff genommen wird und dass die Maßnahmen in der Summe aufeinander abgestimmt sind, um das Ziel eines „Fast-Null-Energie-Hauses“ zu erreichen.

So weit, so gut.

Für mich bleiben aber einige große Fragezeichen. So gibt es logische Brüche in der zeitlichen Reihung der Maßnahmen. In den bisher vorgestellten Musterbeispielen werden z.B. konventionelle Maßnahmen sofort und die wirklich entscheidenden erst für einen sehr viel späteren Zeitpunkt vorgeschlagen. Außerdem müssen Investitionskosten und voraussichtliche Förderzuschüsse für alle Maßnahmen aufgeführt werden, auch wenn die erst in 20 Jahren umgesetzt werden sollen. Doch wer weiß denn schon heute, wie sich die Technik und die politischen Rahmenbedingungen über einen solch langen Zeitraum entwickeln werden?

Auch die Idee der ganzheitlichen Beratung ist im Prinzip nichts neues, nur stellt man die Abfolge der Maßnahmen jetzt anders dar. Gute Energieberaterinnen und -berater hatten auch bisher schon das Ganze im Blick und haben die vorgeschlagenen Maßnahmen aufeinander abgestimmt, allerdings in einem für den Hausbesitzer überschaubaren Zeitrahmen, für den die Empfehlungen gelten. Dieser Ansatz geht beim neuen Fahrplan verloren.

Größtes Problem ist allerdings, dass der Sanierungsfahrplan als Ersatzmaßnahme für das neue EWärme-Gesetz gelten wird, auch wenn die darin empfohlenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Bei Wohngebäuden soll er mit fünf Prozent angerechnet werden können, bei Nichtwohngebäuden sogar mit den kompletten 15 Prozent. Das ist nicht sinnvoll, denn dadurch entsteht die Gefahr, dass sich Hausbesitzer mit einem Alibi-Gutachten von ihren möglichen Klimaschutzbeiträgen freikaufen können.

Besser wäre es, die ganzheitliche Beratung generell zur Pflicht zu machen und parallel dazu attraktive Förderprogramme und Steueranreize bereitzustellen. Dann profitieren sowohl die Hausbesitzer und die Wirtschaft als auch der Klimaschutz. Und nein, eine Beratungspflicht ist keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Energieberaterbranche, sondern eine enorm wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung. Jeder muss sein Auto alle zwei Jahre zum TÜV checken lassen, damit Gefahrenquellen frühzeitig erkannt werden. Der häufig unnötige Energieverbrauch in unseren Häusern und die damit verbunden Risiken für unsere Gesundheit und das Klima sollten wir nicht weniger ernst nehmen.

Beim Sanierungsfahrplan im Rahmen des EWärmeG, wie er jetzt eingeführt wurde, kann die Energieberatung aber als Ablasshandel missbraucht werden. Die Gefahr besteht, dass dabei die Qualität der Beratung leiden wird und die Preise ins Bodenlose sinken. Am Ende könnte es nur noch darum gehen, wer die Unterschrift unter dem Sanierungsfahrplan leistet und wer dies am billigsten macht. Die Kosten sollen laut Land Baden-Württemberg für ein Ein- und Zweifamilienhaus bei 800 bis 1.000 Euro betragen, das Land wird davon 200 Euro übernehmen. Bei größeren Gebäuden steigen die Zuschüsse je nach Größe und Anzahl der Wohneinheiten. Ich sehe aber schon jetzt die Online-Angebote vor mir, die den Fahrplan zu Billigst-Preisen anbieten. Das hatten wir schon einmal: Bei der Einführung der Energieausweispflicht.

Ich kann nur allen Energieberatern, die etwas auf sich halten, raten, nicht in das Dumpinggeschäft einzusteigen. Denn schlussendlich macht es eine seriöse Beratung für alle unmöglich.

 

Letzte Kommentare

Nach oben ⇑