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Wintercheck: Jetzt Fenster und Türen auf Dichtheit überprüfen

19. Oktober 2015 | Blog

Nicht nur ein Blick in den Kalender, sondern auch die zunehmend kälteren Temperaturen zeigen an, dass bald der Winter Einzug hält. Wer es nun als Hausbesitzer mit wenig Heizenergieeinsatz behaglich warm haben will, braucht neben einer modernen energieeffizienten Heizanlage einen guten baulichen Wärmeschutz.

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Gebäudeenergiestandards auf dem Prüfstand – Zurück zu den alten Vorurteilen?

15. Oktober 2015 | Blog

Damit hatten die Macher des stadteigenen Freiburger Wirtschafts- und Tourismusförderers FWTM, die die Stadt Freiburg als Green City vermarkten, nicht gerechnet. Als sie kürzlich die Pläne für ihr neues Verwaltungszentrum als „Kopfbau“ der Messe vorstellten, ging ein Aufschrei durch die Freiburger Energieeffizienz-Szene. Denn das Gebäude sollte nach ersten Plänen lediglich energetische Minimalkriterien erfüllen, nirgends war die Rede von innovativen Energiekonzepten oder besonderen Standards. Auch ich habe den offenen Brief mit der Überschrift „Schämt Euch, ihr Öko-Angeber“ unterschrieben. Die FTWM zeigte sich daraufhin gesprächsbereit und es scheint so, als ob der Gebäudestandard jetzt noch einmal nachgebessert wird.

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Warum sich Energieeffizienz auch bei niedrigem Ölpreis lohnt

14. September 2015 | Blog

„Billiges Öl dämpft Lust auf Sanierung“ titelte Journalist Richard Haimann Anfang September in der „Welt“. Tatsächlich stellt sich nach dem Lesen eine gewisse Unlust ein. Nicht, weil der Heizölpreis vom unverschämt hohen, viele Menschen extrem belastenden Preis von fast einem Euro pro Liter auf „bodenlose“ 60 Cent gefallen ist und sich damit Energiesparen angeblich nicht mehr lohnen würde. Sondern, weil Haimann – wie schon in all seinen dämmkritischen Artikel zuvor – Unwahrheiten auftischt, Wissenswertes auslässt und Zusammenhänge verwischt. Im Klartext: Ich habe eigentlich keine Lust mehr, solche Artikel Jahr für Jahr lesen zu müssen.

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Altbausanierung: Baulicher Wärmeschutz ist oft Pflicht

21. August 2015 | Blog

Träumen Sie als „Nichteigentumsbewohner“ von den eigenen vier Wänden? Dann liegen Sie im Trend, denn laut einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GFK) sparen drei von vier Bundesbürgern auf ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung. Wem dabei die Umsetzung des Wunsches in Form eines Neubaus zu aufwendig erscheint, der erwirbt einen Altbau. Und die Zeiten für einen Immobilienkauf sind günstig, denn die Kreditzinsen sind aktuell extrem niedrig.

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Institut nimmst Stellung zu Anfragen

12. August 2015
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Im Neubau bestehen grundsätzlich weniger Restriktionen als im Bestand, es sind also in aller Regel hohe
Dämmstoffdicken möglich. Im Bezug auf Baugrenzen, wie sie in Bebauungsplänen vorgesehen sind, erscheinen
flexible Regelungen sinnvoll, nach denen eine Überschreitung der Grenzen in bestimmtem Umfang
möglich ist, wenn dadurch ein verbesserter Energiespar‐Standard erreicht wird. Solche Regelungen
sind teilweise schon Praxis. Auf diese Weise kann ein sinnvoller Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen
„Schaffung von ausreichend Wohnraum“, „Beschränkung der Bebauung auf ein sinnvolles Maß“ und
„Erreichung sehr guter energetischer Standards“ geschaffen werden.
17. Welche sozialpolitischen Auswirkungen hat die gegenwärtige Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben
auf den Kostenfaktor Wohnen?
Sanierung wirkt für den Gesamtmarkt nur in geringem Maße als Preistreiber, da nur ca. 1 % der Wohnungen
pro Jahr saniert werden (und damit 99 % weiter abgewohnt werden)1.
Die Mietpreisanstiege der letzten Jahre sind weitgehend marktbedingt. Im Einzelfall sind jedoch extreme
Preissteigerungen möglich. Hier scheint es ggf. sinnvoll, die Regelungen des § 559 BGB zu überdenken. Für
Empfänger von Grundsicherungsleistungen („Hartz IV“) sollten die Kommunen das Urteil des Bundessozialgerichts
im Fall Herne umsetzen (Az.: B 14 AS 60/12), dann werden Leistungsbezieher nicht durch maßvolle
energetische Sanierungen verdrängt (und gleichzeitig findet eine bessere Kostenkontrolle bei den oft exzessiven
Heizkosten statt). Von der für 2016 geplanten Wohngelderhöhung (die sich auf Bruttokaltmieten bezieht)
profitieren Haushalte in sanierten Wohnungen (höhere Bruttokaltmiete, weniger Heizkosten) überproportional,
dies erscheint als ein sehr geeignetes sozialpolitisches Instrument.
18. Wie beurteilen Sie die Möglichkeit nach §25, Abs. 1 der EnEV 2014 von den Anforderungen der Verordnung
befreien zu können und wie ist der Stand der aktuellen bundespolitischen Diskussion mit Blick auf
eine Abstimmung mit den Ländern?
Die Möglichkeit sich von den Anforderungen der EnEV in Härtefällen befreien zu lassen, ist grundsätzlich
sinnvoll. Die im Text von § 25, Abs. 1 angeführte Definition der „unbilligen Härte“ ist unseres Erachtens
jedoch nicht zielführend. Das geringfügige Verfehlen eines zuvor definierten Wirtschaftlichkeitskriteriums
kann kein eindeutiger Beleg für die „Unwirtschaftlichkeit“ der Maßnahme sein. Durch die Wahl der Randbedingungen
(Kalkulationszinssatz, Energiepreissteigerung) sind immer Unsicherheiten gegeben, die bei der
Wirtschaftlichkeitsberechnung im Rahmen von Szenario‐ oder Sensitivitätsanalysen abzubilden sind.
In der aktuellen Diskussion zwischen dem Bund und den Ländern sollte darüber hinaus darauf geachtet
werden, dass die angesetzten Kosten bei Außenwand, Steildach und Fenstern auf dem so genannten
„Kopplungsprinzip“ basieren (sog. energiebedingte Mehrkosten): Maßnahmen zur Energieeinsparung werden
nur dann ergriffen, wenn am Bauteil ohnehin aus Gründen der Bauinstandhaltung bzw. Verkehrssicherungspflicht
größere Maßnahmen erforderlich werden. Beispiel: Eine Außenwand wird nur dann nachträglich
gedämmt, wenn ohnehin eine umfangreiche Putzerneuerung notwendig wird. Eine Konsequenz aus
dem Kopplungsprinzip ist, dass im Zuge einer ohnehin anstehenden umfangreichen Instandsetzung z.B. der
Außenwand oder des Steildachs lediglich die energiebedingten Mehrkosten gegenüber der ohnehin stattfindenden
Instandsetzungsmaßnahme in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen der zusätzlichen energiesparenden
Maßnahmen einfließen. Dieser Ansatz entspricht den Vorgaben der EnEV, denn auch diese fordert
Maßnahmen nur dann, wenn das jeweilige Bauteil ohnehin erneuert bzw. wärmegedämmt wird. Eine Verpflichtung
für eine vorzeitige Verbesserung des Wärmeschutzes vor ohnehin stattfindenden Sanierungsmaßnahmen
besteht dagegen nicht.
Dr. Nikolaus Diefenbach, Michael Grafe, Dr. Andreas Enseling, Tobias Loga, Dr. Christian von Malottki,
Martin Vaché, Rolf Born, Christoph Jedek
INSTITUT WOHNEN UND UMWELT GmbH
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Makler raten von Sanierung ab

31. Juli 2015

Nie zuvor haben so viele Makler von einer energetischen Sanierung abgeraten, das zeigt der Marktmonitor Immobilien 2015 von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale, und Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen / Vor dem Verkauf einer Immobilie raten Makler ihren Kunden vor allem zu einer Dämmung des Daches, vor der Neuvermietung zu einer Wärmeschutzverglasung / Jeder 2. Immobilienprofi empfiehlt den Einbau einer Brennwertheizung





Nürnberg, 23. Juli 2015. Die Skepsis steigt: Immer mehr Makler raten ihren Kunden von energetischen Sanierungen vor dem Verkauf oder der Neuvermietung ab. Dabei ist die Zurückhaltung vor dem Verkauf (25 Prozent) noch größer als vor der Vermietung (17 Prozent). Das ist ein Ergebnis des aktuellen Marktmonitors Immobilien 2015 von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale, und Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Seit der Durchführung des ersten Marktmonitors Immobilien im Jahre 2010 zeigten sich die Makler noch nie so zurückhaltend mit ihren Empfehlungen. Damals rieten jeweils nur 12 Prozent der Immobilienprofis gänzlich von energetischen Sanierungen vor dem Verkauf oder der Neuvermietung ab. Als Grund wird von der Mehrheit die zweifelhafte finanzielle Rentabilität angegeben. 3 von 4 Maklern glauben außerdem, dass sich die Sanierung für Verkäufer nicht lohnt, da die späteren Käufer lieber ihre eigenen Vorstellungen umsetzen wollen.

Top-Empfehlung vor dem Verkauf: Dämmung des Daches


Trotz der steigenden Skepsis: Vor dem Verkauf raten 63 Prozent der deutschen Makler zu einer Dämmung des Daches. Neben den energetischen Einsparungen bietet die Dachdämmung einen weiteren Vorteil: In Verbindung mit dem Ausbau des Dachgeschosses kann häufig auch neuer Wohnraum geschaffen werden. Jeweils 48 Prozent der Immobilienprofis sind auch der Meinung, dass sich bei einem späteren Verkauf der Einbau einer Brennwertheizung und einer Wärmeschutzverglasung auszahlt.

Makler empfehlen: vor der Neuvermietung neue Fenster


Vermieter brauchen einen längeren Atem, bis sich Investitionen auszahlen. Für sie lohnt sich aus Sicht der Makler (58 Prozent) am ehesten der verhältnismäßig günstige Einbau von Wärmeschutzfenstern. Die Installation einer Brennwertheizung zahlt sich ebenfalls aus, gibt jeder 2. Makler (51 Prozent) an. Die häufig in der Kritik stehende Fassadendämmung hat eine Abwertung hinnehmen müssen: Nur noch 30 Prozent der Immobilienprofis empfehlen Vermietern die Dämmung der Fassade – 2010 waren es noch 62 Prozent.

Ausführliche Ergebnisgrafiken stehen hier zum Download bereit.

Über den Marktmonitor Immobilien 2015
Der Marktmonitor Immobilien 2015 ist eine repräsentative Studie von immowelt.de und Prof. Dr. Stephan Kippes, Inhaber der Professur für Immobilienmarketing und Maklerwesen an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Die Daten für die Studie wurden innerhalb des Immobilien-Professional-Panels (IPP) der Immowelt AG erhoben, an dem ausschließlich Fachleute aus der Immobilienwirtschaft teilnehmen. Befragt wurden 604 zufällig ausgewählte Makler, Bauträger und andere Immobilienspezialisten in ganz Deutschland.

Weitere News zum Thema energetische Sanierung finden Sie auf news.immowelt.de. Teil 1 der Studie Marktmonitor Immobilien 2015 zum Thema „Energie und Umwelt“ kann ab sofort kostenfrei hier heruntergeladen werden: www.marktmonitor-immobilien.de.

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