Hinderk Hillebrands

Energieberatung: Verzahnung der Förderprogramme könnte dem Klima helfen

Hinderk Hillebrands, 29. April 2019

Der „Kohleausstieg“ ist derzeit in aller Munde. Mit dem jetzt von der sogenannten „Kohlekommission“ vorgeschlagen Ende der Braunkohleverstromung im Jahre 2038 hofft man, einen wesentlichen Beitrag zu leisten zur Minderung der Treibhausgasemissionen. Ein sicher wichtiger Beitrag, um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen. Aber keiner, der allein ausreichen wird.

Deshalb ist es klug, das Augenmerk schnellstens auf weitere Quellen klimarelevanter Emissionen zu richten, insbesondere auf den Verkehr und auf den Wärmemarkt. Letzterer birgt ganz eindeutig ein enormes Effizienzpotential – hier lässt sich durch Optimierungen von Heizsystemen und differenzierte Dämm-Maßnahmen ökonomisch und ökologisch Erhebliches leisten. Vielfach werden Anreize gesetzt durch zahlreiche Förderprogramme; besonders richten sich Angebote an die Eigentümer von Wohngebäuden oder Wohnungen. Nur: der erhoffte durchschlagende Erfolg blieb bislang aus. 

Das dürfte einerseits an der wenig übersichtlichen Förderlandschaft liegen. Dann aber auch an einer mangelnden Verzahnung der Angebote. Dabei könnte man gerade hier ohne großen Aufwand einiges in Bewegung setzen. Wichtig wären nämlich erst einmal individuelle Bestandsaufnahmen.

Der Bund etwa fördert eine Vielzahl von Energieberatungsangeboten. Die unterscheiden sich in zwei wesentlichen Stufen. Zum einen handelt es sich nämlich um Einstiegsberatungen, zum anderen um vertiefende Beratungen. In der Förderstrategie vom Sommer 2017 wird auf ein modulares Fördersystem hingewiesen. Diese Module sind mit den angedachten Beratungsangeboten aber nicht verzahnt. Die zwei Förderstufen sind nicht aufeinander abgestimmt und auch nicht miteinander verknüpft.

Die Förderprogramme in der Förderstrategie wären sinnvoll zu verzahnen, indem die Einstiegsstufe mit der vertieften Beratungsstufe verknüpft würde. Denn: Bevor immer wieder die Beratungen mit einer Begehung des Objektes beginnen, wie etwa bei dem Gebäude-Check und gegebenenfalls später wieder im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung beziehungsweise Energieberatung für Wohngebäude, sollte zukünftig besser ein Termin für eine detaillierte Bestandsaufnahme erfolgen.

Diese Bestandsaufnahme könnte z.B. mit einer Förderung von 90 Prozent unterstützt werden. Die bei dieser Gelegenheit gewonnenen Daten sollten anonymisiert zentral gespeichert werden und könnten somit auch zur Erstellung von Statistiken und Auswertungen dienen. Das Angebot der detaillierten Bestandsaufnahme würde als Grundlage für weitere Beratungsleistungen oder auch Nachweise genutzt. Die gesetzlich vorgegebenen Nachweise wie Energieausweise würden in der weiteren Stufe nicht weiter gefördert, jedoch die Beratungsleistungen zur effizienten Energienutzung, zur Energieeinsparung und zum Einsatz von erneuerbaren Energien. So könnten z.B. die weiteren notwendigen Leistungen zur Durchführung einer Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung) oder die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans weiter gefördert werden, aber auch andere Beratungsleistungen mit geringerem Aufwand.

Voraussetzung wäre, dass die Softwarehersteller eine Schnittstelle schaffen, um die aufgenommen Daten im Rahmen der Bestandsaufnahme in allen vorhandenen Programmen weiter verarbeiten zu können. Damit wäre der Ratsuchende nicht an einen Berater mit der dazugehörigen Software gebunden.

Hier einige Vorschläge zur Umgestaltung der Förderprogramme der Einstiegs- und vertieften Beratung:  

  • Stationäre Beratungsleistung der Verbraucherzentralen als Türöffner nutzen.
  • Basis-Check für Mieter und Wohnungseigentümer für die Vermittlung einer umfangreichen Beratung für das gesamte Gebäude als Türöffner nutzen. Im Rahmen des Checks kann dem Gebäudeeigentümer oder der WEG der Zustand der Gebäudetechnik und der Außenbauteile mitgeteilt und auf die weiterführenden Beratungsleistungen und Fördermöglichkeiten hingewiesen werden.
  • Gebäude-Check wird durch die detaillierte Bestandsaufnahme ersetzt in der Kopplung mit einer Kurzberatung (90% Förderung).
  • Energieberatung für Wohngebäude aufbauend auf der detaillierten Bestandsaufnahme.
  • Nachweisführung gegenüber der KfW aufbauend auf der detaillierten Bestandsaufnahme.

Diese Vorschläge würden zu einer Win-Win-Situation für alle führen: Viele Eigentümer möchten gerne für wenig Geld erfahren, wo sie mit ihrem Gebäude energetisch stehen. Der Bund möchte gerne die Beratungs- und Sanierungszahlen bei einem effizienten Einsatz der öffentlichen Mittel steigern und eine belastbare vorrausschauende Planung zur Co2-Minderung vornehmen. Dies kann mit einer fundierten Bestandsaufnahme und einer anschließenden Analyse mit einem hohen Fördersatz in unterschiedlicher Tiefe erzielt werden.

Durch die Vielzahl der Beratungsangebote hat der Endverbraucher schnell Orientierungsschwierigkeiten, da er die Inhalte der Angebote nur schwer unterscheiden kann und sich infolgedessen an den Beratungskosten als Entscheidungskriterium orientiert. Es fehlen eine klare Struktur und Transparenz der Beratungsangebote insbesondere innerhalb der ersten Stufe und eine Aufbaumöglichkeit auf die zweite Stufe. Dabei bilden gerade die Einstiegsberatungsangebote einen Türöffner, um den Ratsuchenden zielgerichtet unter Berücksichtigung seiner Lebensrandbedingungen und Wünsche zu begleiten. Diese Türöffner werden jedoch nicht ausreichend genutzt.

Vorschlag für einen Übergang: Die angebotenen und durchgeführten Checks der Verbraucherzentralen müssten immer eine Darstellung des weiteren möglichen Fortganges aufzeigen und so z.B. beim Gebäude- oder auch beim Basis-Check zielgerichtet zu dem Angebot der Energieberatung für Wohngebäude führen.

Wenn all diese Beratungs- und Förderangebote optimiert würden, ließen sich im privaten Gebäudesektor erhebliche Mengen an Heizenergie und somit an Treibhausgasen einsparen.

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