Hans-Gerd Heye

Umdenken beim Lüften!

Hans-Gerd Heye, 09. September 2013

Wer die Diskussion um das erforderliche Lüften von luftdichten Gebäuden verfolgt, kann schnell den Eindruck gewinnen, dass das ständige Öffnen der Fenster nun quasi Voraussetzung für ihre Bewohnbarkeit ist.

Deshalb eins schon mal vorneweg: Luftdichtheit und Luftaustausch schließen sich nicht aus, sondern können durchaus auch ohne spezielle Lüftungseinrichtungen problemlos miteinander funktionieren.

Für den schonenden Umgang mit den Energieressourcen müssen nun mal Wärmeschutz und der Einsatz regenerativer Energieträger Hand in Hand gehen. Dass beim baulichen Wärmeschutz dabei die Luftdichtheit der Gebäudehülle unverzichtbar ist, wird auch ohne Kenntnis bauphysikalischer Zusammenhänge selbst dem Laien klar sein. Andererseits hat schon aus hygienischen Gründen je nach Art und Intensität der Raumnutzung bei jedem Innenraum regelmäßig ein Luftaustausch stattzufinden.

Daraus ergibt sich angesichts der gesetzlich vorgeschriebenen Luftdichtheit von Neubauten bzw. energetisch sanierter Altgebäude zwangsläufig die Erkenntnis, dass für ein gesundes Raumklima ein effektives Lüften durch Öffnen der Fenster bzw. automatische Belüftung heutzutage von besonderer Bedeutung ist.

Früher war das mit dem Luftaustausch zwar einfacher, aber neben hohen Heizkosten auch mit erheblichen Einschränkungen der Wohnbehaglichkeit verbunden. Ein Luftaustausch fand in Gebäuden, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung in den 1970er Jahren erbauten wurden, vorrangig durch die sogenannte Fugenlüftung statt. Die Gebäudehülle war in der Regel durch Ritze im Außenmauerwerk und undichte Fenster so luftdurchlässig, dass ein Luftaustausch praktisch automatisch erfolgte. Insbesondere an den Fenstern kam es sogar zu sehr spürbarem Luftzug.

Dies hatte in der kühleren Jahreszeit entsprechend katastrophale Auswirkunken auf die Raumtemperatur bzw. den Heizenergieverbrauch. Zumindest die Älteren von uns können sich noch gut daran erinnern, dass nicht nur viel geheizt, sondern eben auch viel gefroren wurde. Die Wärmflasche am Fußende des Bettes gehörte in den Wintermonaten im Schlafzimmer noch zu den typischen Behelfs-Maßnahmen für warme Füße während der Nachtstunden. Aber nicht nur diese anscheinend verdrängte Tatsache zeugt von den Problemen der Luftundichtheit von Altgebäuden.

Als besonders problematisch erwies sich aus hygienischer Sicht auch die durch den mangelhaften Wärmeschutz verursachte Tauwasserbildung, die sich bei der Abkühlung warmer, mit Wasser gesättigter Raumluft an der kühlen Innenseite der Außenwand bei einem Feuchtegehalt von über 80 Prozent einstellt. Sie sorgte bei frostigen Außentemperaturen nicht nur für die schönen Eisblumen auf den Fensterscheiben. Weniger „schön“ war die durch die Feuchtebildung auf der Wandoberfläche zwangsläufig erhöhte Gefahr der Ansiedlung von gesundheitsgefährdenden Schimmelpilzen.

Eine verharmlosende Verklärung der undichten Außenwände von Altbauten ist also eigentlich nicht angebracht. Gegner von WDVS-Maßnahmen nutzen die Minimierung der natürlichen Fugenlüftung durch eine aufgebrachte Wärmedämmung sowie den Einbau moderner luftdichter Fenster aber trotzdem noch gerne, um sich über den in ihren Augen übertriebene „Verklebung der Gebäudehülle“ zu beklagen. So wird bei der Diskussion um den erforderlichen Luftaustausch für eine nicht wärmegedämmte Fassade immer noch der Begriff der angeblich „atmungsaktiven Außenwand“ benutzt.

Bauherren werden mit dieser unkorrekt interpretierten Diffusionsfähigkeit einer diffusionsoffenen Wand in die Irre geführt. Richtig ist, dass sich auch bei diffusionsoffenen Außenwänden keine „atmenden Fassaden“ ergeben, weil sich die Feuchteadsorbtion der Raumluft nur auf den ersten 10 bis 20 Millimetern der Wandinnenseite abspielt. Richtig „durchatmen“ kann auch ein sogenanntes „Biohaus“ nur durch Lüften.

Davon einmal abgesehen interessiert unsere Blog-Leser vermutlich auch die Frage, wie viel Luftaustausch denn nun erforderlich ist? Der deutsche Forscher Max Pettenkoffer empfahl schon vor 140 Jahren als Grenzwert eine Kohlendioxid-Konzentration der Raumluft von maximal 0,1 Prozent. Um diesen Wert einzuhalten, benötigt ein Vier-Personenhaushalt je nach Aktivität der Personen pro Tag eine Frischluftmenge von 2.000 bis 3.000 Kubikmetern.

Ein Wert, der mit der von der Energieeinsparverordnung bei Fensterlüftung geforderten Lüftungswechselrate von 0,7 pro Stunde sicher erreicht wird und im Normalfall täglich nur eine zweimalige Stoßlüftung, möglichst in Form einer Querlüftung, erforderlich macht.

Festzuhalten bleibt, dass Luftdichtheit für eine technisch und wirtschaftlich effiziente Energieeinsparung beim Bauen und Sanieren unabdingbar ist und nicht als PR-Aussage der Dämmstoffindustrie bzw. der WDVS-Hersteller behandelt werden darf. Mangelhafte Luftdichtheit stellt nach DIN 4108, Teil 7, einen schwerwiegenden Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik dar. Sie muss deshalb auch nicht im Werkvertrag oder der Baubeschreibung explizit erwähnt werden. Der Luftaustausch ist vor allem eine Anforderung an den Gebäudenutzer.

Sie setzt bei ihm ein gegenüber früher verändertes Lüftungsverhalten voraus. Für den „bequemen“ Gebäudenutzer ist der Einbau von Belüftungseinrichtungen anzuraten, wie sie für Passivhäuser sowieso standardmäßig vorgesehen sind. Tipps zum richtigen Lüften gibt es im Internet reichlich. Wer sich zum Beispiel in auch für Laien sehr verständlicher Form über Details des Luftwechsels, Lüftungstipps und moderne Lüftungsmethoden informieren will, ist der Leitfaden „Lüftung im Wohngebäude“ vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Lektüre zu empfehlen. Die in Zusammenarbeit mit dem Institut Wohnen und Umwelt erstellte Informationshilfe kann unter der Internetadresse http://esi.iwu.de/esi8 heruntergeladen werden.

 

Kommentare  

gesunde reisen Montag, 30. September 2013 11:29
Ich habe mich zum ersten mal im Internet über die richtige art zu lüften informiert. Und ich muss sagen das es mir sehr geholfen hat.

Letzte Kommentare

Nach oben ⇑