Mieterbund und Haus & Grund fordern Umdenken in der Gebäudesanierung
„Die energetische Gebäudemodernisierung, die Steigerung der Energieeffizienz und damit ein wichtiger Baustein für die energetische Gebäudemodernisierung steht und fällt mit der Akzeptanz der Betroffenen, das heißt von Mietern und Eigentümern“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in einem gemeinsamen Pressegespräch des Deutschen Mieterbundes und Haus & Grund Deutschland in Berlin.
„Deshalb ist es jetzt dringend notwendig, die energetische Gebäudemodernisierung neu zu denken. Wir brauchen ausgewogene, klare, verständliche, Streit verhindernde Rahmenbedingungen und Vorgaben für die energetische Gebäudemodernisierung“, ergänzte Haus & Grund-Präsident Dr. Rolf Kornemann.
Bis heute gibt es keine befriedigende Antwort auf die Kernfragen der energetischen Gebäudemodernisierung:
- Wie kann die Wirtschaftlichkeit für Eigentümer und Vermieter sichergestellt werden?
- Welche Anreize für eine sinnvolle energetische Gebäudemodernisierung sind notwendig und möglich?
- Wer soll letztlich die energetischen Modernisierungen zahlen und in welchem Umfang?
- Welche Kostenbeteiligung ist für Mieter zumutbar?
„Wir sind mit der jetzigen Situation und Rechtslage unzufrieden. Wir fordern gemeinsam eine sozial verträgliche Energiewende. Fragen der Wirtschaftlichkeit und der mietrechtlichen Rahmenbedingungen gehören auf den Prüfstand. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen reichen nicht aus, werden den komplexen und vielfältigen Fragestellungen der energetischen Gebäudemodernisierung nicht gerecht“, sagte Rips.
Kornemann: „Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, kurzfristig eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, in der die Politik gemeinsam mit uns und den anderen wohnungswirtschaftlichen Akteuren eine einfache und für alle Beteiligten befriedigende mietrechtliche Regelung für die energetische Modernisierung des Wohngebäudebestandes erarbeitet.“
Deutscher Mieterbund und Haus & Grund Deutschland nannten jetzt erste Eckpunkte einer sozial verträglichen Neuregelung, die es zu beachten gilt:
- Anforderungen an die energetische Modernisierung müssen technologieoffen sein und quartiersbezogene Lösungen ermöglichen.
- Investitionen in die energetische Modernisierung müssen sich für Vermieter und Mieter rechnen, das heißt im Idealfall, für den Vermieter in angemessener Frist lohnen und für den Mieter durch Einsparungen kompensieren lassen.
- Öffentliche Förderung, das heißt staatliche Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen und steuerliche Förderungsmaßnahmen, sind unverzichtbar. Sie ist wegen des gesamtgesellschaftlichen Interesses am Klimaschutz auch gerechtfertigt.
- Ziel öffentlicher Fördermaßnahmen muss eine möglichst hohe Endenergieeinsparung sein.
- Notwendig ist eine kompetente Planung energetischer Modernisierungsmaßnahmen. Hierzu bedarf es einer flächendeckenden, neutralen Energieberatung, die in das Fördersystem einzubeziehen ist.
Quelle: Haus & Grund