Dämmstoff-Ausdünstungen müssen ausgewiesen werden

13. März 2018
Hersteller von Dämmstoffen müssen ab Februar 2019 Schadstoffwerte für flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds - VOC) ihrer Produkte angeben. Darauf weist das Sentinel Haus Institut hin. Grundlage ist die überarbeitete DIN 16516. Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Darin wurde die deutsche Praxis, Baustoffe mit dem sogenannten Ü-Zeichen zuzulassen, als wettbewerbswidrig eingestuft. Nun müssen alle europaweit gehandelten Bauprodukte eine CE-Kennzeichnung haben. Nach den Dämmstoffen werden auch Gips und Vollholz von der Neuregelung betroffen sein.

Das Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP hatte bereits 2011 die Emissionen von VOC und VVOC (very volatile organic compounds) aus konventionellen Dämmstoffen und solchen aus nachwachsenden Rohstoffen untersucht. Laut der Studie sind konventionelle Dämmstoffe inzwischen weitgehend emissionsoptimiert. Dämmstoffe aus Mineralfasern zeigen in erster Linie VVOC-Emissionen in Form von Formaldehyd, die aber das 0,1 ppm-Kriterium erfüllen. Polystyrol-basierte Dämmstoffe weisen Emissionen im VVOC-Bereich auf, die vom eingesetzten Treibmittel Pentan stammen. Außerdem konnten Styrol, Ethylbenzol und Acetophenon gefunden werden.

Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sind von ihrer Zusammensetzung her variabler, das heißt Wachstums-, Ernte- und Trocknungsbedingungen können das Ausmaß und die Zusammensetzung der Emissionen deutlich beeinflussen. Bei Dämmstoffen aus recycelter Zellulose hat die Zusammensetzung des verwendeten Ausgangsmaterials einen deutlichen Einfluss auf das Ausmaß der VOC-Emissionen. Die Streubreite der flächenspezifischen Emissionsraten ist bei den Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen höher.

Das Modellraumszenario in der IBP-Untersuchung ging von frei emittierenden Oberflächen ausging. Im Anwendungsfall werden die Dämmstoffe verdeckt eingebaut, das heißt es existieren – mit Ausnahme von Akustikelementen – nur selten Dämmstoffoberflächen, die in unmittelbarem Kontakt mit der Innenraumluft stehen. Aus den in der Studie dargestellten Werten kann also nicht auf eine VOC-Belastung der Raumluft geschlossen werden.

Zur Deklarationspflicht nach DIN 16516 hat das Sentinel Haus Institut ein Hintergrundpapier erstellt, das kostenpflichtig zu beziehen ist bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Es umfasst drei Seiten und kostet 85 Euro plus Mehrwertsteuer. Das Umweltbundesamt hat mehrere Themenseiten zu Prüfverfahren für Emissionen aus Bauprodukten zusammengestellt.

Quelle: Sentinel Haus Institut / UBA / Fraunhofer IBP / EnBauSa.de

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