Länder und Kommunen fördern Dämmung

11. Dezember 2012
Es gibt Förderprogramme der KfW für die Dämmung von Fassaden, Kellerdecken und Dach. Außerdem existieren viele verschiedene Fördermaßnahmen auf Landesebene und von Kommunen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sich Bundes- und Länderprogramme gelegentlich gegenseitig ausschließen.



Ansprechpartner gibt es auf Länderebene sowie bei den Städten und Gemeinden. Dort informieren vor allem die Umweltbeauftragten über Förderprogramme. Auskunft gibt auch das Baureferat. Neben den öffentlichen Institutionen unterstützen auch einige Energieversorger private Bauherren bei der energetischen Sanierung.

So gibt es in Baden-Württemberg den Energiesparcheck  für Wohngebäude mit bis zu 8 Wohneinheiten. Für ein Einfamilienhaus gibt es 200 Euro für den Berater, davon 100 Euro als Zuschuss. Für jede weitere Wohneinheit können die Experten 50 Euro extra in Rechnung stellen bis zu einer Gesamtsumme von 550 Euro. Jeweils die Hälfte übernimmt das Land.

Energiesparendes Bauen wird auch in Hamburg bezuschusst, zuständig ist dort die WK Hamburg. Bei Erreichen von bestimmten energetischen Standards, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, können Zuschüsse für energiesparendes Bauen beantragt werden.

Niedersachsen fördert energetische Modernisierung von selbstgenutzten Wohneigentum, das bis zum 1.1.1995 fertiggestellt wurde, mit zinsgünstigen Darlehen. Das Haushaltseinkommen des antragstellenden Haushaltes darf die Einkommensgrenze nach § 3 NWoFG nicht mehr als um 20 Prozent überschreiten. Informationen gibt es per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen Maßnahmen zur denkmalgerechten Modernisierung und energetischen Optimierung von Wohngebäuden in historischen Stadt- und Ortskernen, in denkmalgeschützten Werks- und Genossenschaftssiedlungen, in sonstigen Gebieten mit Erhaltungssatzung sowie in Stadterneuerungsgebieten.

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) fördert Eigentümer von Immobilien im Neubau und Bestand zur Erreichung eines hocheffizienten Wärmestandards in Verbindung mit Einsatz erneuerbarer Energien.

Sachsen fördert Sanierungsmaßnahmen an bestehenden innerstädtischen Wohngebäuden auf der Basis einer energetischen Bewertung mit einem Darlehen, Bauberatung und -betreuung wird bezuschusst. Gefördert wird auch Verbesserung der Wärmedämmung durch die SAB.

In Thüringen gibt es nach wie vor das Thüringer Modernisierungsdarlehen - Öko-Plus. Die Aufbaubank fördert Wärmedämmung von Wänden, Wärmedämmung von Dachflächen, Wärmedämmung von Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Erneuerung/ Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungen sowie die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungen. Dabei verbilligt die Thüringer Aufbaubank die Darlehen der KfW Förderbank zusätzlich. Es gibt eine Einkommensgrenze.

Wer wissen möchte, welches Programm an seinem Wohnort angeboten wird, kann sich bei der Deutschen Energie-Agentur (Dena) erkundigen. Auf einer speziellen Internetseite der Dena lässt sich eine Suche nach Fördermitteln anhand der Kriterien Postleitzahl und Baumaßnahme starten.

Auskunft geben auch die örtlichen Verbraucherzentralen. Sie beraten generell zum Thema Energetische Sanierung und informieren dabei auch über die örtlichen Förderungsprogramme.

Stand: Dezember 2012

Kommentare  

KfW fördert Wärmedämmung mit Krediten oder Zuschuss » Wärmedämmverbundsystem | Info Dienstag, 11. Dezember 2012 11:28
[...] Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen [...]

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