Brandverhalten von Baustoffen: Europäische Norm kennt mehr Klassen

23. Mai 2013

Voraussetzung für den Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen an Gebäuden zwischen 7 und 22 Metern Höhe ist die Klassifizierung des Gesamtsystems als schwer entflammbar. In Deutschland entspricht das der Baustoffklasse B1.



Die Klassifizierung von Baustoffen erfolgt hierzulande nach der Norm DIN 4102-1. Diese unterscheidet die Baustoffklassen in nichtbrennbare Stoffe (Klassen A1 und A2) und in brennbare Stoffe (B), wobei letztere unterteilt sind in schwerentflammbare (B1), normalentflammbare (B2) und leichtentflammbare Stoffe (B3).

Das europäische Pendant zur nationalen Klassifizierung von Baustoffen nach DIN 4202-1 ist die DIN EN 13501-1. Sie unterscheidet deutlich mehr Klassen und bezieht über das Brandverhalten hinaus auch die so genannten Brandparallelerscheinungen  Rauchentwicklung (s1, s2 und s3) und brennendes Abfallen/Abropfen (d0, d1 und d2) ein. Über kurz oder lang soll die europäische Norm die nationalen Bewertungssysteme ablösen. Bis dahin gelten beide Systeme nebeneinander, so dass Hersteller Nachweise zum Brandverhalten wahlweise nach europäischen oder der deutschen Norm erbringen können. Die jeweiligen Prüfverfahren unterscheiden sich.

Derzeit ist nicht abzusehen, wann sich dieser Parallelzustand ändert. Wollen Hersteller ihr jeweiliges Produkt jedoch in Mitgliedsländer der EU exportieren, müssen sie den brandschutztechnischen Nachweis nach europäischer Klassifizierung durchführen. Nur dann erhalten sie für das Produkt eine CE-Kennzeichnung, die Voraussetzung für den Export ist.

Die folgende Tabelle zeigt, welche Eigenschaften nach DIN 13501-1 den jeweiligen Anforderungen in bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften entsprechen:

Brandverhalten von Baustoffen 

Europäische Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen.

 

WDVS mit Dämmplatten aus Polystyrol sind wie viele andere Fassadensysteme auch grundsätzlich brennbar. Dennoch sind sie auch bei Gebäuden über 7 Meter Höhe zulässig, wenn sichergestellt ist, dass sie auch bei Einwirkung durch eine größere Zündquelle nicht selbständig weiterbrennen und der Brand deshalb lokal begrenzt bleibt. Um dieses Verhalten zu erreichen wird in Deutschland für Anwendungen im Bauwesen ausschließlich flammgeschützter Polystyrolhartschaum eingesetzt.

Kritiker führen immer wieder an, dass Flammschutzmittel wie das in Polystyrol-Dämmplatten meist verwendete Hexabromcyclododecan (HBCD) der Umwelt schaden, weil sie ausgewaschen werden. Tatsächlich ist HBCD ein Umweltgift, das sich stark in Organismen anreichert, im Verdacht steht, fortpflanzungsschädlich zu sein und außerdem sehr langlebig ist. Inwieweit der Stoff aus WDVS ausgewaschen wird, ist jedoch umstritten.

Dennoch stehen die Dämmstoffhersteller in der Pflicht, Ersatzstoffe für HBCD zu finden, denn die UN-Chemikalienkonferenzen in Genf haben jüngst ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot für HBCD beschlossen. Dieses ist im Mai 2013 in Kraft getreten und soll nun mit einer einjährigen Übergangsfrist umgesetzt werden. Für die Produktion und Verwendung von HBCD in Dämmplatten können Vertragsstaaten eine Ausnahme erklären. Dies soll nach Angaben des Umweltbundesamtes sicherstellen, dass bis zum Verwendungsstopp ausreichende Mengen geeigneter Ersatzstoffe und anderer Alternativen bereit stehen. Laut Umweltbundesamt ließe sich HBCD schneller aus dem Verkehr ziehen, wenn bei der Dämmung unbrennbare Materialien wie Mineralwolle eingesetzt würden.

WDVS mit mehr als 100 Millimeter dicken Polystyrol-Dämmplatten werden nur dann als schwer entflammbar eingestuft, wenn zusätzliche Brandschutzmaßnahmen getroffen werden.

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