Grundsätzliches zum Brandschutz

Baustoffe WDVS
WDVS werden als Baustoffe bewertet. © EnBauSa.de
12. November 2012
Baustoffe WDVS
WDVS werden als Baustoffe bewertet. © EnBauSa.de

Zuständig für die Beurteilung des Brandverhaltens von Baustoffen und Fassadenbekleidungen ist in Deutschland das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT). Es erteilt auch Zulassungen für Wärmedämmverbundsysteme (WDVS).


WDVS werden aus baurechtlicher und brandschutztechnischer Sicht als Baustoff eingestuft. Gleichzeitig werden an Einzelkomponenten wie Dämmstoffe und Zubehör gesonderte Anforderungen erhoben. Dort zugelassene WDVS sind also mehr als reine Polystyrol-Platten. Zertfiziert wird vom DIBT ein Verbund unter anderem aus Klebern, Dämmstoff, Befestigungselementen und Putz.

WDVS können eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBT erhalten. Das ist der Standardfall. Die Hersteller geben die Prüfung in Auftrag und bezahlen diese auch. Die Ergebnisse werden nicht veröffentlicht, sind aber Grundlage der Zulassung. Welche Prüfungen für die Zulassung notwendig sind, legt das DIBT fest. Diese Prüfungen dürfen nur an vom DIBT benannten Instituten durchgeführt werden.

Auch eine Zulassung im Einzelfall ist möglich. Das ist die Ausnahme, wenn eine Materialkombination oder Verarbeitung gewünscht wird, für die es keine allgemeine Zulassung gibt.

Wichtig ist zudem die Einordnung in unteschiedliche Brandklassen. Zulässig für Fassaden sind normal entflammbare Fassadenbekleidung, schwer entflammbare Fassadenbekleidung und nicht brennbare Fasssadenbekleidung.

Normal entflammbar bedeutet, dass die Systeme mit einem Streichholz entzündbar sind, dann aber nur langsam weiterbrennen. In der Regel ist dies bei Holzfassden der Fall. Solche Systeme dürfen bei Gebäuden bis 7 Meter Höhe verwendet werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich in solchen Gebäuden die Menschen selbst retten können oder eine schnelle Evakuierung möglich ist.

Bei schwer entflammbaren Systemen darf es nicht zu einer schnellen Brandausbreitung kommen. Der Brand muss lokal begrenzbar sein. Schwer entflammbare Systeme sind Mindestvoraussetzung für Gebäude zwischen 7 und 22 Metern. WDVS mit Polystyrol sind in der Regel schwer entflammbar. Bei Dämmstoffstärken über 100 Millimetern sind aber Sondermaßnahmen notwendig.

Nichtbrennbare Systeme dürfen auch bei einem teilweise oder voll entwickelten Brand nicht wesentlich zum Brand beitragen. Sie sind Vorschrift bei Hochhäusern über 22 Metern. WDVS mit Mineralwolle sind nicht brennbar.

Diese Vorschriften gelten für Wohnhäuser. Für Sonderbauten wie Krankenhäuser kann es andere Vorschriften geben.

Neben der Brennbarkeit wird bei Baustoffen als Zusatzanforderung abgefragt, ob sie im Brandfall Rauch entwickeln oder brennend abtropfen. Das findet Eingang in die Feinklassifizierung.

Die Bauaufsicht ist dafür zuständig, dass die Brandschutzvorschriften bei der Ausführung eingehalten werden. Wer die Bauaufsicht hat, ist in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer festgelegt. Bauherren und Architekten müssen darauf achten, dass bei der Bauausführung eventuell vorgesehene Brandriegel und Sturzschütze korrekt ausgeführt sind.

Das ist im Rahmen der Bauabnahme zu bestätigen. Ausführungsdetails, die hilfreich für die Planung in unterschiedlichen Situationen am Bau sind, können beim Fachverband WDVS bestellt werden.

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