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Architektenkammer Hessen fordert Polystyrol-Verbot

EnBauSa.de, 25. Juli 2017

Die Architektenkammer Hessen (AKH) hat Änderungsvorschläge für die Novellierung der Hessischen Bauordnung gemacht. Sie fordert unter anderem ein generelles Verbot von Polystyrol-Dämmungen ab Gebäudeklasse 4, also einer Gebäudehöhe ab sieben Metern.

Aus Sicht der hessischen Architekten haben die Erfahrungen aus der Vergangenheit gezeigt, dass eine Rettung von Personen durch die Feuerwehr in höheren Gebäuden gefährlich, schwierig und im Grunde nicht möglich ist, wenn dort Polystyrol-Dämmungen Feuer gefangen haben. Dies gelte insbesondere, wenn der zweite Flucht- und Rettungsweg durch Hubrettungsgeräte der Feuerwehr (Drehleitern) sichergestellt wird.

Nicht erst seit dem tragischen Unglück am 14. Juni in London werd in der Fachwelt über die Brandgefahr von mit Polystyrol gedämmten Fassaden und ein daraus resultierendes Verbot diskutiert, so die Kammer auf ihrer Webseite. Allerdings gilt festzuhalten, dass das Hochhaus in London gar nicht mit Polystyrol gedämmt war. Das berichtet der ebenfalls aus Hessen stammende Energiespar-Experte Werner Eicke-Hennig.

Während auf der einen Seite das vergleichsweise preisgünstige Polystyrol aus Brandschutzgründen verboten werden soll, plädiert die AKH auf der anderen Seite dafür, die Brandschutzanforderungen an die bestehende Decke unter einem ausgebauten Dachgeschoss (§ 34) sowie an bestehende Treppenhäuser (§ 38) zu erleichtern. Damit soll die Wohnraumschaffung in Bestandsgebäuden erleichtert werden.

Hier gehe die Berliner Bauaufsicht mit gutem Beispiel voran. Aus Planersicht seien Abweichungen im Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung beispielsweise von der derzeit geltenden Feuerwiderstandsklasse F 90 (Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 90 Minuten seine Funktion) nach F 60 vertretbar. „Die Kunst der Abwägung“, so AKH-Präsidentin Brigitte Holz, „besteht bei der anstehenden Bauordnungsnovelle darin, umweltgerechte Nachverdichtung und sozial gebotene Schaffung von Wohnraum insbesondere mit dem Brandschutz und anderen Sicherheitsbelangen in Einklang zu bringen.“

Die AKH war im Rahmen der ministeriellen Anhörung zur Novellierung der Hessischen Bauordnung aufgefordert, den Entwurf zu kommentieren und hat nach eigenen Angaben insgesamt 25 Änderungen angeregt.

Quelle: AKH / enbausa.de

 

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