Frist zur Dämmung der obersten Geschossdecke läuft ab

13. August 2015

In den letzten Monaten des Jahres 2015 wird es zwei Neuregelungen für Hauseigentümer in Deutschland geben: Im September kommt das EU-Energieeffizienzlabel für Heizungen. Und bis Ende Dezember müssen Regeln zur Dämmung von obersten Geschossdecken umgesetzt werden, berichtet das Programm Zukunft Altbau.

Bis 31. Dezember müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen, die nicht die DIN-Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, gedämmt werden. Als Wert gilt ein Wärmedurchgangskoeffizient von nur noch 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin – ungedämmt kann der Wert bis zu zwei Watt betragen.

Die eigentlich bereits seit 2012 bestehende Pflicht wurde in der 2014 novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) präzisiert, da die Frist vorher missverständlich formuliert war. Nicht betroffen sind Hausbesitzer, die im eigenen Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten leben und das Haus schon vor dem 1. Februar 2002 bezogen haben. Die Nachrüstpflicht gilt dann nur bei einem Eigentümerwechsel und mit einer Frist von zwei Jahren.

Seit 1. Juli gilt zudem im Südwesten das novellierte EWärmeG des Landes Baden-Württemberg. Der Pflichtanteil für Ökowärme in bestehenden Wohngebäuden steigt bei einem Heizungstausch von zehn auf 15 Prozent. Im Gegenzug bietet das EWärmeG nun mehr Möglichkeiten für Hauseigentümer, die Vorgaben umzusetzen.

Die Alternativen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden zahlreicher, hinzu kommt etwa die Kellerdeckendämmung als eine Teilerfüllungsoption. Als Teilerfüllung gilt künftig auch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans, einer ausführlichen Energiediagnose. Die Optionen zur Gesetzeserfüllung können nun auch miteinander kombiniert werden.

Höhere Förderung von KfW, L-Bank und BAFA

Wer die neuen Anforderungen umsetzt, profitiert von Fördermöglichkeiten, die so attraktiv wie noch nie sind. So hat die KfW-Förderbank bereits drei Mal in diesem Jahr die Förderung verbessert, zuletzt am 1. August: Der Höchstbetrag für Sanierungskredite wurde um 25.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit aufgestockt, der Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte auf bis zu 27,5 Prozent erhöht. Wer künftig einen Sanierungskredit in Anspruch nimmt, spart durch diese beiden Verbesserungen bis zu 10.625 Euro.

Im Südwesten hat die landeseigene L-Bank sogar noch was draufgelegt: Der Tilgungszuschuss steigt um 5 Prozentpunkte auf bis zu 32,5 Prozent, wenn die Hauseigentümer im Land bei der L-Bank das KfW-Angebot nutzen. Haussanierer im Südwesten sparen mit der Landesbank-Verbilligung bis zu 5.000 Euro zusätzlich, insgesamt fast ein Drittel des Kredites wird künftig erlassen.

Auch bei Ökoheizungen gibt es mehr Geld vom Staat. Stellen Hauseigentümer ihre Heizung auf erneuerbare Energien um, erhalten sie seit 1. April höhere Zuschüsse. Erhöht wurden die Fördersätze für Pelletheizungen, solarthermische Anlagen und Erdwärmepumpen. Bis zu 600 Euro mehr Geld vom Staat gibt es bei der Basisförderung. Die Investitionszuschüsse werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Marktanreizprogramms erneuerbare Energien im Wärmemarkt vergeben.

Doch wie soll die erhöhte finanzielle Förderung am besten eingesetzt werden? „Orientierung geben vor allem qualifizierte Gebäudeenergieberater“, sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau. „Sie haben Erfahrung und sind unabhängig. Vor allem aber erstellen sie nach eingehender Beratung einen umfassenden und langfristigen Sanierungsfahrplan.“ Die Beratung ist günstig und wird vom Staat finanziell gefördert – seit 1. März übrigens deutlich höher.

Für eine sogenannte Vor-Ort-Beratung durch qualifizierte Gebäudeenergieberater in Ein- oder Zweifamilienhäusern gibt es jetzt von der BAFA bis zu 800 Euro Zuschuss, das sind 400 Euro mehr als vorher. Für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten sind künftig 600 Euro mehr vorgesehen, insgesamt maximal 1.100 Euro.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von älteren Wohnhäusern gibt es auch auf www.facebook.com/ZukunftAltbau.

Quelle: Zukunft Altbau

 

Letzte Kommentare

Nach oben ⇑