DIBt definiert Regeln zum Brandschutz bei WDVS

11. Februar 2015

Die Bauministerkonferenz hat schärfere Regeln für den Brandschutz beim Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen aus EPS-Dämmstoffen gefordert. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat das in konkrete Angaben zur Baupraxis umgesetzt.

Diese sind nun veröffentlicht worden. Dazu soll es noch Regelungen für die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen geben.

Die konstruktiven Vorgaben sollen künftig in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen der EPS-WDVS Berücksichtigung finden. Bei WDVS mit angeklebtem EPS-Dämmstoff mit Dicken bis 300 Millimetern auf massiv mineralischen Untergründen mit Putzschicht müssen zu den bisher in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen zusätzlich noch mindestens drei gebäudeumlaufende Brandriegel erstellt werden. Ein erster Brandriegel als Unterkante des WDVS oder maximal 90 Zentimeter über angrenzende horizontale Gebäudeteile.

Ein zweiter Brandriegel in Höhe der Decke über dem Erdgeschoss, jedoch zu dem darunter angeordneten Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht mehr als drei Metern. Bei größeren Abständen müssen zusätzliche Brandriegel eingebaut werden. Ein weiterer Brandriegel ist am oberen Abschluss eines WDVS notwendig. Gegebenenfalls werden weitere Brandriegel an Übergängen zu horizontalen Bauteilen gefordert.

Das gilt auch dann, wenn auf bestehende EPS-Dämmung oder Dämmung aus Holzwolleplatten weitere Dämmung aufgebracht wird oder schienenbefestigte WDVS aus EPS auf massiv mineralische Untergründe aufgebracht werden.

Die Brandriegel müssen aus nichtbrennbaren Mineralwolle-Lamellenstreifen bestehen und mit genau festgelegten Dübeln sowie Armierung versehen sein. Dazu gibt es genaue Festlegungen des DIBt. Mittlerweile gibt es auch Brandriegel aus Polyurethan. Deren Anwendung sei vom Deutschen Institut für Bautechnik bestätigt und könne von WDVS-Herstellern in ihren zugelassenen Systemen angewendet werden, sagt Puren.

 

Quelle: EnBauSa.de/pgl

 

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